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  1. de.wikipedia.org › wiki › ExemtionExemtion – Wikipedia

    Exemtion bezeichnet die Begründung einer rechtlichen Sonderstellung. In der Rechtssprache versteht man unter einer Exemtion die generelle Freistellung bestimmter Personen, Institutionen oder Orte aus dem Gerichtsverband und die Zuerkennung einer eigenen Gerichtsbarkeit sowie die Befreiung von bestimmten öffentlichen Lasten. Diese ...

    • Exempt

      Exempt steht für: militärischer Status, siehe Exempt...

  2. Exemtion (v. lat. eximere = herausnehmen). Mit päpstlicher Genehmigung konnten geistl. Personen oder Institutionen aus der allgemeinen kirchlichen Organisation, d.h. aus der Unterstellung unter den zuständigen Bischof herausgelöst und direkt der päpstlichen Jurisdiktion unterstellt werden.

  3. 1. Rechtssprache rechtsübliche oder gesetzliche generelle Freistellung (besonderer Personenkreise, Institutionen usw.) von bestimmten Lasten und Pflichten oder von der normalen Gerichtsbarkeit. 2. Ausgliederung. z. B. eines Klosters aus dem kirchlichen Verband und Unterstellung unter einen höheren oder besonders eingesetzten Geistlichen.

  4. de.wikipedia.org › wiki › ExemptExempt – Wikipedia

    Exempt steht für: militärischer Status, siehe Exempt (Militär) Begründung eines rechtlichen Sonderstatus, siehe Exemtion; Germigny-lExempt, französische Gemeinde, siehe Liste der Gemeinden im Département Cher

  5. www.wikiwand.com › de › ExemtionExemtion - Wikiwand

    Einleitung Exemtion Exemtion; Gerichtsbarkeit; Kirchliches Organisationsrecht; Exemte Bistümer, Klöster und Orden

  6. Bedeutungen (2) ⓘ. rechtsübliche oder gesetzliche generelle Freistellung (besonderer Personenkreise, Institutionen usw.) von bestimmten Lasten und Pflichten oder von der normalen Gerichtsbarkeit. Gebrauch.

  7. Im katholischen Kirchenrecht versteht m an unter Exemtion d ie Ausgliederung bestimmter Personen, Institutionen o der Orte a us der kirchenrechtlichen Zuständigkeit eigentlich zuständiger kirchlicher Vorgesetzter u nd ihre direkte Unterstellung u nter eine höhere Obrigkeit, zumeist d en Papst.