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  1. Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) in Deutschland ist ein Zweig des gegliederten Sozialversicherungssystems, das insbesondere der Altersvorsorge von Beschäftigten dient. Neben den abhängig Beschäftigten sind in der Rentenversicherung eine Vielzahl weiterer Personengruppe versicherungspflichtig, u. a. einige Berufs- und Personengruppen ...

  2. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) ist die Gesamtheit der 16 Träger der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) – Gesetzliche Rentenversicherung –, jedoch keine verfasste Institution.

  3. Gesetzliche Rentenversicherung ( GRV) ist die Bezeichnung für ein gesetzliches Alters- und/oder Hinterbliebenensicherungssystem, das zusätzlich oft auch zur Absicherung gesundheitlicher Risiken dient. Inhaltsverzeichnis. 1 Die Rentenversicherung als Sozialversicherung. 2 Länder mit gesetzlicher Rentenversicherung (Auswahl) 3 Siehe auch. 4 Weblinks.

  4. Die Geschichte der Deutschen Rentenversicherung. Begleiten Sie hier die gesetzliche Rentenversicherung von ihren Anfängen bis heute – durch stürmische Zeiten, die sie oft bis an den Abgrund führten. Zum Inhalt springen. 1889: So fing es an. 1911: Reichsversicherungs- ordnung. 1933: Das Dritte Reich. 1945: Stunde null. 1957: Rentenreform.

  5. 15. Mai 2024 · Für rund drei Millionen Rentnerinnen und Rentner werden gesetzliche Verbesserungen umgesetzt. Ab Juli 2024 erhalten diejenigen, deren Erwerbsminderungsrente zwischen 2001 und 2018 begonnen hat, einen pauschalen Zuschlag. Auch für Folgerenten gibt es einen Zuschlag, wenn sich diese unmittelbar an die Erwerbsminderungsrenten anschließen.

  6. Die Rente wegen Alters ( Altersrente) ist in Deutschland neben der Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und der Rente wegen Todes eine Rentenleistung der gesetzlichen Rentenversicherung. Anspruchsvoraussetzung für eine Altersrente ist das Erreichen der maßgeblichen Altersgrenze, der Ablauf einer bestimmten Mindestversicherungszeit ...

  7. Die Sozialversicherung (SV) besteht in Deutschland aus fünf Zweigen: Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) Pflegeversicherung (PV) Deutsche Rentenversicherung (DRV) Arbeitslosenversicherung (ALV) Gesetzliche Unfallversicherung (GUV)