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  1. Jurisprudence is the philosophy and theory of law. It is concerned primarily with both what law is and what it ought to be. That includes questions of how persons and social relations are understood in legal terms, and of the values in and of law.

  2. Unter Rechtsprechung (selten Rechtssprechung; [1] englisch jurisdiction) versteht man im Rahmen der Rechtspflege die von der Judikative ausgehende Judikatur . Inhaltsverzeichnis. 1 Allgemeines. 2 Rechtsprechung zum Begriff. 3 Judikative. 4 Abgrenzung. 5 Auswirkungen der Rechtsprechung. 6 Häufige Attribute zur Rechtsprechung.

  3. Unter Begriffsjurisprudenz wird zweierlei verstanden, zum einen eine überholte Methodenlehre der Rechtswissenschaft des mittleren und späteren 19. Jahrhunderts, zum anderen eine auch heute anzutreffende Form der Gesetzesauslegung, bei der Folgerungen allein aus den in einem Gesetz verwendeten Begriffen abgeleitet werden.

  4. Eine klassische Definition dessen, was Rechtswissenschaft ist, gibt der römische Rechtsgelehrte Ulpian: Jurisprudenz ist die Kenntnis der menschlichen und göttlichen Dinge, die Wissenschaft vom Gerechten und Ungerechten.

  5. Jurisprudence is the philosophy of law, which has various aspects, types, and schools of thought. Learn about the meaning, history, and sources of law from different perspectives and approaches.

  6. Die Werthlosigkeit der Jurisprudenz als Wissenschaft ist der Titel eines Vortrages, den Julius von Kirchmann, Erster Staatsanwalt in Berlin, im Jahr 1847 in der Juristischen Gesellschaft zu Berlin hielt. Nach langwierigen Auseinandersetzungen wurde er 19 Jahre später seines Amtes enthoben und wandte sich der Philosophie zu.