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Das Amt ist zuständig für die Vermietung, Verkauf und Vergabe von stadteigenen Immobilien und Grundstücken. Hier finden Sie die Kontaktdaten, Öffnungszeiten und Leistungen des Amtes.
- Stadt Freiburg im Breisgau
Sie können unter www.freiburg.de/termine online Termine...
- Informationen für Mieter_innen
Der Wohnberechtigungsschein kann bei der...
- Stadt Freiburg im Breisgau
Wer Wohngeld beantragen will, stellt den Antrag beim Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen Freiburg (ALW).
- Wohnberechtigungsschein
- Sozialer Wohnungsbau
- Wohngeld
- Wohnungsbindungsgesetz
WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.
Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.
Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.
Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.
- (57)
- 0761 2015301
- Fahnenbergplatz 4, Freiburg, 79098
Wenn Sie in Freiburg wohnen: Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen, Abteilung Wohnen Fahnenbergplatz 4, 79098 Freiburg. Wenn Sie nicht in Freiburg wohnen: Wenden Sie sich bitte an das Rathaus in Ihrem Wohnort.
In Freiburg ist das Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen für die Antragstellung zuständig. Weitere Informationen wie Kontakt- und Adressdaten. Welche Unterlagen brauche ich. in Freiburg für den Wohngeld-Antrag? Mieter oder auch Eigentümer, die den Lastenzuschuss beantragen, müssen den Antrag auf Wohngeld ausfüllen.