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  1. Der Föderalismus in Deutschland (von lateinisch foedus „Bund“, „Bündnis“) ist ein Prinzip der Staatsorganisation. Die Bundesrepublik Deutschland besteht aus dem Bund und teilsouveränen Gliedstaaten, die ihrerseits eigene staatliche Aufgaben erfüllen, den Bundesländern.

  2. Als föderalistischer Staat, in der Literatur zuweilen auch Föderalstaat genannt, wird demzufolge ein Staat mit einer föderalen Verfassung bezeichnet. Er ist nach dem föderativen Prinzip (oder Bundesstaatsprinzip ) aufgebaut und besteht somit aus Teilstaaten, die bestimmte (beschränkte) staatsrechtliche Kompetenzen ausüben, welche nicht ...

  3. Auch im Deutschen Kaiserreich findest du eine föderale Struktur: Es existierten 25 Bundesstaaten (untere Ebenen) mit unterschiedlich vielen Rechten. Als übergeordnete Ebenen gab es zum Einen den König von Preußen als deutschen Kaiser und zum Anderen den deutschen Reichskanzler .

  4. Die Kommunen sind staatsorganisationsrechtlich Teil der Länder und daher keine "dritte Ebene" im föderalen Staatsaufbau.

  5. Der föderale Aufbau des dt. Politischen Systems (Interner Link: Politisches System) ist in Art. 20 Abs. 1 GG festgelegt. Die Beziehungen zwischen Bund und Ländern wurden in der Föderalismusreform I und II (2006 bzw. 2009) neu geregelt.

    • Bundeszentrale Für Politische Bildung
  6. Es wurde als eines der Staatsstrukturprinzipien im Grundgesetz (GG) verankert und durch die „Ewigkeitsklausel“ des Art. 79 Abs. 3 GG normativ überhöht, indem es als Prinzip während der Geltung des GG jeder Änderung entzogen wurde.

  7. Eine Reform der föderalen Ordnung Deutschlands muss folglich stets in drei Dimensionen gedacht werden: (1) Kompetenzordnung, (2) Finanzordnung, (3) Neugliederung des Bundesgebiets. Mit der Föderalismusreform 2006 wurde zumindest der Bereich der Bund-Länder-Kompetenzen vergleichsweise umfassend reformiert, eine Neustrukturierung ...