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  1. 10. Mai 2024 · Zuständig für die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen ist der Prüfungsausschuss des gewählten Studiengangs. Informationen zum Verfahren der Anerkennung erhalten Sie beim Prüfungsamt der zuständigen Fakultät der FernUniversität. Prüfungsamt Kultur- und Sozialwissenschaften.

    • Anträge

      Antrag auf Anerkennung (PDF 195 KB) (nach erfolgter...

    • Studium
    • Definition
    • Arbeitsweise
    • Anwendung
    • Zusammenfassung

    Viele Studieninteressierte für den Bachelor of Laws an der FernUniversität Hagen haben bereits einmal Rechtswissenschaft oder ein affines Fach studiert und stellen sich die Frage, ob sie sich ihre bereits erbrachten Leistungen anerkennen lassen können.

    Studien- und Prüfungsleistungen können anerkannt werden, wenn sie vom Inhalt, Umfang, Niveau, Art und Anzahl der Prüfungsleistungen im Wesentlichen gleichwertig sind. Diese Gleichwertigkeit kann leider nicht pauschal angenommen, sondern muss im Einzelfall geprüft werden. Für diese Prüfung ist unser Prüfungsamt zuständig.

    Für eine konkrete Auskunft über mögliche Anrechnungen senden Sie bitte einen Antrag auf Anerkennung sowie Ihre Leistungsnachweise in amtlich beglaubigter Kopie an das Prüfungsamt.

    Verwenden Sie hierzu das Formular Antrag auf Anerkennung und Übernahme und beachten Sie die ergänzenden Hinweise. Wird von unserem Prüfungsamt eine Gleichwertigkeit festgestellt, werden die Studien- und Prüfungsleistungen ohne Note anerkannt. Auf dem Abschlusszeugnis erscheint lediglich der Vermerk, dass die Prüfungsleistung anerkannt wurde. Die Mo...

    Sind Sie sich noch nicht sicher, ob Sie das Studium bei uns aufnehmen wollen, können Sie sich über die Anerkennungsfähigkeit Ihrer erbrachten Leistungen eine Auskunft einholen. Senden Sie auch in diesem Falle das Formular mit den beglaubigten Leistungsnachweisen an unser Prüfungsamt und setzen einfach ein Kreuz bei Antrag aus Auskunft. Das Ergebnis...

  2. Eine Prüfungsleistung kann nur anerkannt werden, sofern an der FernUniversität in dem Modul, dem Seminar bzw. der Abschlussarbeit noch ein Prüfungsanspruch besteht. Wenn Sie also an der FernUniversität eine Leistung bereits erfolgreich erbracht oder durch Ausschöpfen aller Prüfungsversuche den Prüfungsanspruch endgültig verloren haben ...

  3. Antrag auf Anerkennung (PDF 195 KB) (nach erfolgter Immatrikulation) Antrag auf Ausstellung des Abschlusszeugnisses (180 ECTS) (PDF 144 KB) Antrag auf Ausstellung des Abschlusszeugnisses (210 ECTS) (PDF 127 KB) Ab dem SoSe 2023 müssen keine Erfassungsbögen mehr eingereicht werden, Details finden Sie hier.

  4. Antrag. Anträge auf Anerkennung sind POSTALISCH zu richten an: FernUniversität in Hagen Fakultät für Psychologie Vorsitzende*r des Prüfungsausschusses 58084 Hagen. Der Antrag ist formlos zu stellen. Hinweis: Einsendungen per E-Mail können leider nicht bearbeitet werden.

  5. Sie können ausführliche Informationen im Studiengangsportal Ihres Studiengangs unter dem Punkt "Anerkennung" finden. Wie kann ich die Anerkennung meiner bisherigen Prüfungsleistungen beantragen? mehr erfahren. Es sind zwingend die studiengangsspezifischen Anerkennungsformulare, die Sie im jeweiligen Studiengangsportal finden, zu verwenden.

  6. Wann stelle ich den Antrag? Ein Antrag auf Anerkennung kann nach Immatrikulation im Studiengang jederzeit gestellt werden. Anträge auf Auskunft können auch bereits vor der Immatrikulation gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit eines Antrags je nach Umfang bis zu 8 Wochen beträgt.