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  1. ein hochschuleigenes Losverfahren der Universität Göttingen für alle zulassungsbeschränkten Bachelor- und Staatsexamensstudiengänge (inklusive Medizin und Zahnmedizin). Das Losverfahren wird in allen Studienfächern durchgeführt, in denen unmittelbar vor Vorlesungsbeginn, nach Abschluss aller regulärer Verfahren, noch letzte Restplätze ...

  2. Wir empfehlen allen Studierenden, die sich jetzt im Losverfahren bewerben, die Teilnahme an der Orientierungsphase, damit Sie alle für Ihr Studium relevanten Informationen erhalten! Wenn Sie dazu oder zum Losverfahren Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Studieneinstiegsberatung .

  3. Ein Losverfahren um Studienplätze des 1. Fachsemesters in zulassungsbeschränkten Studiengängen wird nur dann durchgeführt, wenn die normalen Vergabeverfahren abgeschlossen sind und danach noch freie Studienplätze zur Verfügung stehen. Dies ist im Wintersemester 2023/24 bei folgenden Studiengängen unserer Fakultät der Fall ...

  4. Losverfahren. Ein Losverfahren um Studienplätze des 1. Fachsemesters in zulassungsbeschränkten Studiengängen wird nur dann durchgeführt, wenn die normalen Vergabeverfahren abgeschlossen sind und danach noch freie Studienplätze zur Verfügung stehen. Dabei gibt es zwei Arten von Losverfahren.

  5. Am Ende der Anmeldephase wird das Losverfahren durchgeführt. Dieses erfolgt separat für die Allgemeinen Schlüsselkompetenzen und jede einzelne Sprache. Jeder Bewerber erhält zunächst maximal einen Kursplatz zugelost. Die Auslosung erfolgt nach dem Zufallsprinzip.

  6. Allgemeine Prüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der Universität Göttingen (APO) Immatrikulationsordnung