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  1. Sie müssen Ihren Reisepass persönlich beantragen und die erforderlichen Unterlagen vorlegen. Der Antrag wird vor Ort in der Passbehörde aufgenommen. Sie müssen nur unterschreiben und die Erklärung zur deutschen Staatsangehörigkeit ausfüllen.

  2. Reisepass - Wohnortänderung beantragen. Wenn sich Ihr Wohnort geändert hat, müssen Sie Ihre neue Adresse in Ihren Reisepass eintragen lassen. Das können Sie online beantragen, sofern die Kommunalverwaltung am neuen Wohnsitz eine elektronische Wohnsitzanmeldung anbietet.

  3. Im Bürgerbüro können Sie als Einwohnerin und Einwohner der Stadt Konstanz viele Verwaltungsdienstleistungen zentral in Anspruch nehmen. Vereinbaren Sie hier online einen Termin. Besuche im Bürgerbüro sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Zur Online-Terminvereinbarung. Lesen Sie mehr.

  4. Wenn Sie Ihren Reisepass schneller benötigen, können Sie ihn auch im Expressverfahren beantragen. Geht der Express-Antrag rechtzeitig ein, liegt Ihr Reisepass in der Regel am darauffolgenden dritten Werktag (es zählen Montag bis Freitag, ohne Feiertage) in der Passbehörde abholbereit vor.

  5. Verfahrensablauf. Der Reisepass wird zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Wenn Sie bei der Antragsstellung Ihre E-Mail-Adresse hinterlassen haben werden Sie per E-Mail benachrichtigt, sobald Ihr Reisepass zur Abholung bereit liegt. Die Abholung erfolgt persönlich.

  6. ab 24 Jahren ist der Reisepass zehn Jahre gültig. Vielreisende können auch einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. In biometrischen Reisepässen ist ein elektronischer Chip integriert, der auch Ihr Lichtbildd und Ihre Fingerabdrücke enthält.

  7. Reisepass - vorläufigen Reisepass beantragen. Mit dem vorläufigen Reisepass können Sie die Zeit bis zur Ausstellung des Reisepasses überbrücken. Dies kann z.B. bei einer geplanten Auslandsreise sinnvoll sein. Er wird von der zuständigen Behörde sofort ausgestellt. Er gilt höchstens ein Jahr.