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  1. 1. Nachtarbeit und Schichtarbeit - Definition. 2. Nachtarbeit und Schichtarbeit - Regelungen im Arbeitsrecht. 2.1. Arbeitszeit bei Nachtarbeit / Schichtarbeit. 2.2. Wer darf keine Nachtarbeit leisten? 2.3. Anspruch auf Nachtzuschlag bzw. Schichtzulage. 3. Formen und Modelle. 4. Vor- und Nachteile für Arbeitgeber. 4.1. Vorteile ...

  2. Unter Nachtarbeit versteht das Gesetz Arbeit, die zwischen 23 Uhr und 6 Uhr geleistet wird und in diesem Zeitraum mehr als zwei Stunden dauert. Nachtarbeiter sind Beschäftigte, die Wechselschichten mit Nachtarbeit leisten oder mindestens 48 Tage im Jahr (also im Durchschnitt mindestens einmal wöchentlich) nachts arbeiten (§2 (2-5) ArbZG). Beispiel.

  3. Polizei, Rettungsdienste, Industrie: In vielen Branchen wird rund um die Uhr gearbeitet. Für die Beschäftigten bedeutet das: Schichtdienste und Nachtarbeit. Unser Überblick über die verschiedenen Modelle, rechtliche Grundlagen und gesundheitliche Auswirkungen.

  4. 7. März 2024 · In besonderen gesetzlich geregelten Fällen kann ein Beschäftigter die Umsetzung auf einen Tagesarbeitsplatz verlangen, wenn keine dringenden Erfordernisse des Betriebes entgegenstehen. Inhalt. Kurz & knapp: Schichtarbeit. Spezifische Informationen zur Schichtarbeit: Was ist Schichtarbeit: Eine Definition. Schichtarbeit: Auch eine Frage des Geldes.

  5. Als Nachtdienst (oder je nach Berufsgruppe: Nachtschicht) wird eine regulär vereinbarte Arbeitszeit zwischen meist 22 und 6 Uhr bezeichnet. In der Schweiz unterscheidet man zwischen Abendarbeit (20 bis 23 Uhr) und Nachtarbeit (23 bis 6 Uhr).

  6. Meist wird Schichtarbeit aber als Arbeit verstanden, „bei der die Arbeitsleistung zu wechselnden Tages- oder Nachtzeiten oder zu konstanten, aber ‚ungewöhnlichen‘ Arbeitszeiten – also abweichend von der sogenannten Tagarbeit – erbracht wird“ ( S2k-Leitlinie ).

  7. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) definiert Nachtzeit im § 2 als Zeitraum zwischen 23 Uhr bis 6 Uhr. In Bäckereien und Konditoreien gilt die Zeit von 22 bis 5 Uhr als Nachtzeit. Nachtarbeit im Sinne des Gesetzes ist jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfasst.