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  1. Das Regierungspräsidium Stuttgart ist das größte der vier Regierungspräsidien in Baden-Württemberg und – neben einigen Tätigkeiten, bei denen wir landesweit verantwortlich sind – zuständig für den Stuttgarter Regierungsbezirk.

  2. Die Zuständigkeit umfasst die Landkreise Böblingen, Esslingen, Göppingen, Heidenheim, Heilbronn, den Hohenlohekreis, Landkreis Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Ostalbkreis, Rems-Murr-Kreis, den Landkreis Schwäbisch Hall sowie die Stadtkreise Heilbronn und Stuttgart.

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