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  1. Zur Fortsetzung Ihres Studiums an der TU Berlin müssen Sie sich selbstständig zurückmelden. Die Rückmeldung ist also die Bestätigung an die Verwaltung der Universität, dass Sie auch im kommenden Semester weiterstudieren werden. Alle für Ihre persönliche Rückmeldung relevanten Informationen können Sie in tuPORT einsehen.

    • Semesterbeitrag

      Die Semesterbeiträge müssen jedoch in vollständiger Höhe auf...

    • Weiterbildung

      Wissenschaftliche Weiterbildung der ZEWK. Themenspezifische...

  2. 3. Mai 2024 · Rückmeldung Vor Beginn jedes neuen Semesters müssen Sie sich an der Universität zurückmelden, wenn Sie weiterstudieren möchten. Auf den folgenden Seiten finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Fristen, Beitragshöhen, Zahlungsmodalitäten etc.

  3. 3. Mai 2024 · Rückmeldung, Beurlaubung und Teilzeitstudium. Antragsmöglichkeiten in tuPORT. Hinweis zum Ablauf: Wir werden Sie von einem Online-Warteraum einzeln in einen Vorraum bitten. Dort werden Sie zuerst auf eine/n Kolleg*in treffen, der/die als "Moderator*in" kurz Ihr Anliegen mit Ihnen bespricht.

  4. Nicht bestandene Modulprüfungen können Sie auf der Grundlage des § 70 der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung der TU Berlin zweimal wiederholen. Die erste Wiederholung einer Prüfung soll in derselben Form wie die nicht bestandene Prüfung durchgeführt werden.

  5. Hinweis zur Rückmeldung. Die Rückmeldefrist ist grundsätzlich einzuhalten, dies gilt auch für die vorläufige Einschreibung im Master. Das heißt, dass der geforderte Semesterbetrag bis zum Rückmeldeschluss auf dem Konto der TU Berlin verbucht sein muss.