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  1. 6. Juli 2021 · Mit dem »Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG)« wurden 2007 Arzneimittel-Rabattverträge eingeführt und der Apothekeralltag damit um eine zeitraubende Pflicht erweitert.

  2. 9. Dez. 2021 · Die Krankenkassen können seit 2007 auf Grundlage des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes (WSG) die gesetzliche Zuzahlung halbieren oder sogar komplett auf sie verzichten. Und das sind die Voraussetzungen.

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  3. Erfahren Sie, wie Sie zuzahlungsbefreite Arzneimittel finden und was der Unterschied zwischen AVWG und WSG ist. Das AVWG befreit bestimmte Medikamente von der Patientenzuzahlung, das WSG ermöglicht Rabattverträge mit einzelnen Krankenkassen.

  4. 1. Apr. 2007 · Kommt es nach einer medizinisch nicht notwendigen Behandlung (z.B. Tätowierung/Piercing) zu Komplikationen, wird der Leistungsumfang der Krankenkasse stark eingeschränkt. Eltern-Kind-Kuren werden zur Pflichtleistung der GKV. Die Zuzahlung beträgt weiterhin zehn Euro pro Tag.

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  5. Grundsätzlich müssen Versicherte ab 18 Jahren bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zehn Prozent des Abgabepreises als Zuzahlung selbst übernehmen. Die Zuzahlung beträgt mindestens fünf und höchstens zehn Euro, jedoch nie mehr, als die tatsächlichen Kosten des Arzneimittels.

  6. Grundsätzlich zahlen Versicherte Zuzahlungen in Höhe von 10 Prozent des Abgabepreises, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro. Es sind allerdings nicht mehr als die Kosten des jeweiligen Mittels zu entrichten.