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  1. Vor 5 Tagen · (4) Ein Betrieb gewerblicher Art ist auch dann unbeschränkt steuerpflichtig, wenn er selbst eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist. Betriebe, die von juristischen Personen des privaten Rechts geführt werden, sind nach den für diese Rechtsform geltenden Vorschriften zu besteuern. Sind an der juristischen Person des privaten Rechts ...

  2. Vor 2 Tagen · Der Sächsischen Landesärztekammer gehören als Pflichtmitglieder alle zur Berufsausübung berechtigten Ärzte an, die ihren Beruf im Freistaat Sachsen ausüben oder ihre Hauptwohnung dort haben. Ärzte die ihre Tätigkeit ins Ausland verlegen und dort ihre Hauptwohnung nehmen, können freiwilliges Mitglied der Sächsischen Landesärztekammer ...

  3. Vor 3 Tagen · Steuerliche Sonderregelungen für die Ausgliederung von Aufgaben der Körperschaften öffentlichen Rechts § 2 Gesamte Rechtsvorschrift heute / anderes Datum § 1 am 28.05.2024 § 3 am 28.05.2024; Alle Fassungen § 2 heute § 2 gültig a ...

  4. Vor 3 Tagen · Alle Studierenden der TU Kaiserslautern bilden die Studierendenschaft der TU Kaiserslautern. Gemäß dem Hochschulgesetz Rheinland-Pfalz ist die Studierendenschaft eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Im Rahmen ihrer Satzung, Ordnungen und des Hochschulgesetzes verwaltet die Studierendenschaft ihre Angelegenheiten selbst.

  5. Herzlich willkommen auf dem Internetangebot der Evangelisch-methodistischen Kirche in Deutschland. Hier finden Sie Informationen zu Kirche und Glauben.

  6. Vor 4 Tagen · Die Statistik Evangelische Schulen ist eine EKD-Erhebung in Kooperation mit dem Arbeitskreis Evangelische Schule in Deutschland und weiteren Organisationen aus dem evangelischen Schulwesen. Sie wurde von der Wissenschaftlichen Beratungsstelle Evangelische Schule ausgewertet und ist nun online als Publikation mit zusätzlichen Tabellen abrufbar ...

  7. Vor 5 Tagen · Ziffer 2 Inländische Körperschaften des öffentlichen Rechts mit ihren Einkünften im Sinne des § 21 Abs. 2 und 3. Politische Parteien sind wie Körperschaften des öffentlichen Rechts zu behandeln, wenn ihnen gemäß § 1 Abs. 4 des Parteiengesetzes 2012, BGBl. I Nr. 56/2012, Rechtspersönlichkeit zukommt.