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  1. Das Bundesamt für Justiz ( BfJ) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundes­minis­teriums der Justiz. Als zentraler Dienstleister der Justiz und als An­sprech­partner für den internationalen Rechtsverkehr erfüllt das BfJ vielfältige Aufgaben. Dafür sorgen am Dienstsitz Bonn rund 1.400 Beschäftigte an vier Standorten. Mehr über das BfJ

  2. www.bundesjustizamt.de › DE › ThemenBfJ - Führungszeugnis

    Ein Führungszeugnis können Sie entweder in der zuständigen Einwohnermeldebehörde oder beim Bundesamt für Justiz ( BfJ) direkt online beantragen: www.fuehrungszeugnis.bund.de.

  3. www.bundesjustizamt.de › DE › DasBfJBfJ - Kontakt

    Das Bundesamt für Justiz ( BfJ) erfüllt als zentraler Dienstleister der Justiz vielfältige Aufgaben. Hier finden Sie weitere Informationen.

  4. Online-Portal des Bundesamts für Justiz. Im Online-Portal können Sie mit Ihrem elektronischen Personalausweis oder elektronischem Aufenthaltstitel (eAT) Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online beantragen. Hierzu benötigen Sie:

  5. Das Bundesamt für Justiz ( BfJ) ist eine deutsche Bundesoberbehörde, die seit 2007 als Zentralstelle Registeraufgaben (frühere Zuständigkeit oblag dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof) und Aufgaben im Rahmen des internationalen Rechtsverkehrs wahrnimmt. Ferner konzentriert sich die Verfolgung bestimmter Ordnungswidrigkeiten beim BfJ.

  6. Das Bundesamt für Justiz mit über 1.300 Beschäftigten befindet sich an vier zentralen Standorten in Bonn. Als Bundesoberbehörde gehören wir zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz.

  7. Wenn Sie nachweisen müssen, ob Sie vorbestraft sind oder nicht, können Sie das einfache, das erweiterte Führungszeugnis oder das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragen.

  8. Das Bundesamt für Justiz veröffentlicht im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz zahlreiche Statistiken, die Auskunft über verschiedene Verfahren, Personal und Ausbildung in der Rechtspflege sowie Anordnungen nach der Strafprozessordnung (StPO) in Deutschland geben. Im Einzelnen handelt es sich um: Auslieferungsstatistik.

  9. Das Bundesministerium der Justiz und das Bundesamt für Justiz stellen für interessierte Bürgerinnen und Bürger nahezu das gesamte aktuelle Bundesrecht kostenlos im Internet bereit. Die Gesetze und Rechtsverordnungen können in ihrer jeweils geltenden Fassung abgerufen werden.

  10. Das Bundesministerium der Justiz und das Bundesamt für Justiz, die Bundesgerichte und einige Landesjustizverwaltungen veröffentlichen über das Internet Gerichtsentscheidungen im Volltext. Die Angebote sind teilweise kostenpflichtig. Nähere Informationen erhalten Sie auf den folgenden Seiten: Bund. Baden-Württemberg. Bayern. Berlin. Brandenburg.