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  1. Die Einschreibung (auch Immatrikulation) erfolgt nach vorheriger Bewerbung bzw. Zulassung durch die Studierendenkanzlei der Universität Augsburg. Informationen zur Einschreibung für: Gasthörerinnen und -hörer. Früh- bzw. Schülerstudium. Studiengang- oder Studienfachwechsel.

  2. Ablauf der Einschreibung. Die Einschreibung erfolgt in zwei Schritten: 1. Durchführung der Online-Immatrikulation im VIBS-Portal. 2. Einreichen des Antrags auf Einschreibung mit den erforderlichen Unterlagen. Beide Schritte sind erforderlich für die Einschreibung.

  3. Wer studieren möchte, hat viele Fragen, was man beachten muss. Außerdem gibt es viele neue Begriffe: Hochschulzugangsberechtigung, Zugangsvoraussetzungen oder Immatrikulation. Auf diesen Seiten finden Sie Informationen zum Ablauf des Bewerbungsverfahrens an der Universität Augsburg.

  4. Semesterbeginn und -ende. Wintersemester: 1. Oktober bis 31. März. Sommersemester: 1. April bis 30. September.

  5. Studierende können die Exmatrikulation jederzeit selbst mit sofortiger Wirkung unter Vorlage des Exmatrikulationsantrags und der Campus Card Augsburg (CCA) - ohne Bargeldguthaben - persönlich oder schriftlich beantragen.

  6. Bitte melden Sie sich mit ihrer RZ-Benutzerkennung an, um die Funktionen des Studienservice wie z.B. den Ausdruck von Immatrikulationsbescheinigungen und weiteren Dokumenten, die Änderung von Kontaktdaten oder die Einsicht von Studienbeitragszahlungen nutzen zu können.

  7. Wenn Sie sich für einen zulassungsfreien Studiengang beworben haben oder bereits eine Zulassung erhalten haben, führen Sie bitte die Online-Immatrikulation (Antrag auf Einschreibung) durch. Informationen zur Einschreibung finden Sie auf den Seiten der Studierendenkanzlei .