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  1. 18. März 2021 · L 88 vom 31.3.2017, S. 6). (10) 1 Gegenstände, auf die sich die Straftat bezieht, können eingezogen werden. 2 § 74a ist anzuwenden. 3 Die §§ 73 bis 73e bleiben unberührt und gehen einer Einziehung nach § 74 Absatz 2, auch in Verbindung mit den §§ 74a und 74c, vor. Text § 261 StGB a.F. in der Fassung vom 18.03.2021 (geändert durch ...

  2. www.bka.de › DE › UnsereAufgabenBKA - Geldwäsche

    März 2021 wurde der Straftatbestand der Geldwäsche nach § 261 StGB an die Vorgaben der EU-Richtlinie über die strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche angepasst. Die Umsetzung der Richtlinie wurde mit einer Neufassung des Straftatbestandes verbunden, der alle Straftaten als Geldwäschevortaten einbeziehen soll ( sog.

  3. 4. Feb. 2024 · 1. wer die Tat freiwillig bei der zuständigen Behörde anzeigt oder freiwillig eine solche Anzeige veranlasst, wenn nicht die Tat zu diesem Zeitpunkt bereits ganz oder zum Teil entdeckt war und der Täter dies wusste oder bei verständiger Würdigung der Sachlage damit rechnen musste, und. 2. in den Fällen des Absatzes 1 oder des Absatzes 2 ...

  4. Berlin, 9. November 2020. An den Präsidenten des Deutschen Bundestages Herrn Dr. Wolfgang Schäuble Platz der Republik 1 11011 Berlin. Sehr geehrter Herr Präsident, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen. Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche.

  5. Der Straftatbestand der Geldwäsche in § 261 StGB ist 2021 neu gefasst worden. Das Umstellen auf den All-Crime-Ansatz kann auch Auswirkungen auf Anwältinnen und Anwälte bei der Honorarannahme haben. Der Autor stellt mögliche straf-rechtliche Risiken für die rechtsberatenden Berufe im Zusam-menhang mit Geldwäsche bei der Mandatsbearbeitung ...

  6. Februar 2021 hat der Bundestag das Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche in Form der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses vom 10. Februar 2021 beschlos-sen. Kern dieses Gesetzes ist die Reform des Geldwä-schetatbestands (§ 261 StGB). Das Gesetz setzt die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2018/1673 vom 23.

  7. Mit dem „Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche“ vom 9.3.2021 wurde der Tatbestand der Geldwäsche gem. § 261 umfassend neugestaltet und die Strafbarkeit ausgeweitet, indem man die Beschränkung auf bestimmte Vortat en aufgab und nach dem „All-Crimes“-Ansatz nunmehr jede rechtswidrige Tat als Vortat ...