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  1. Thronfolge (Luxemburg) Die Thronfolge im Großherzogtum Luxemburg wird durch die Verfassung vom 9. Juli 1848 geregelt. Art. 3 der Verfassung lautet: „Die Krone des Großherzogtums ist erblich in der Familie Nassau, und zwar in Gemäßheit des Vertrages vom 30. Juni 1783, des Art. 71 des Wiener Traktats vom 9.

  2. Die letzte Änderung der bisherigen Verfassung erfolgte am 13. Oktober 2017. Eine umfassende Reform der Verfassung, basierend auf einem Vorschlag von 2009, war 2019 vorerst gescheitert, doch die Reformbemühungen gingen weiter. Am 1. Juli 2023 trat die neue Verfassung des Großherzogtums Luxemburg in Kraft. Aufbau der Verfassung von 2023

  3. Verfassung. Als Verfassung wird das zentrale Rechtsdokument oder der zentrale Rechtsbestand eines Staates, Gliedstaates oder Staatenverbundes bezeichnet. Sie regelt den grundlegenden organisatorischen Staatsaufbau, die territoriale Gliederung des Staates, die Beziehung zu seinen Gliedstaaten und zu anderen Staaten sowie das Verhältnis zu ...

  4. 28. Juni 2023 · Eine neue Verfassung tritt im Großherzogtum Luxemburg am 01.07.2023 offiziell in Kraft. Damit endet eine jahrelange Diskussion um die Modernisierung der seit 1868 geltenden, immer wieder geänderten Verfassung. Das neue Werk beginnt nun nicht mehr mit der Rolle des Großherzogs, sondern mit dem Staat und den Rechten und Freiheiten der Bürger ...

  5. Gemäß Artikel 13 der Deutschen Bundesakte hatte sich auch Luxemburg verpflichtet, eine „landständige Verfassung“ und ein Parlament einzurichten. Dieser Verpflichtung kam der Großherzog erst 1841 nach. Als Parlament wurde die Ständeversammlung („Assemblée des Etats“) eingerichtet. Die Kompetenzen waren jedoch gemäß der Tradition der Verfassungen im

  6. August 1848. Der Premierminister von Luxemburg (auch Staatsminister; im Volksmund meistens nur der Premier genannt) ist der Präsident der Regierung im Großherzogtum Luxemburg . Seine Aufgabe besteht darin, die Arbeit des Kabinetts zu koordinieren und zu überwachen, sowie die im Parlament bearbeiteten Lösungen (Gesetzesentwürfe, Erlasse ...

  7. Eine erste, vom damaligen König-Großherzog oktroyierte Verfassung wurde am 12. Oktober 1841 verkündet und trat am 1. Januar 1842 in Kraft. Am 20. März 1848 wurde eine neue Verfassung erlassen, die am 27. November 1856 auf verfassungswidrigem Wege geändert wurde. Am 17. Oktober 1868 trat eine umfangreiche Revision des Textes von 1848 in Kraft.