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  1. Staatssekretärin und Staatssekretäre. Den Titel "Staatssekretär/in" tragen seit der Weimarer Republik 1919 die der Ministerin zugeordneten ranghöchsten Beamtinnen und Beamte bzw. Angestellte eines Ressorts. Sie sind für die Leistungsfähigkeit und die Arbeit des Ministeriums verantwortlich. Dabei handeln sie nach den Richtlinien und ...

  2. Die Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Staatssekretäre unterstützen die Bundesministerin bei der Erfüllung politischer Aufgaben. Sie müssen Mitglieder des Deutschen Bundestages sein. Sie pflegen die Verbindung zum Deutschen Bundestag und Bundesrat sowie zu deren Ausschüssen. Auch mit den Fraktionen des Bundestages, deren Arbeitskreisen und den politischen Parteien halten Sie ...

  3. Die Zahl der Parlamentarischen Staatssekretäre richtet sich nach der Größe des Ministeriums: Kleinere Ministerien haben meist zwei, größere Ministerien drei Parlamentarische Staatssekretäre. Parlamentarische Staatssekretäre unterstützen den jeweiligen Bundesminister in seiner Amtsausübung und sind grundsätzlich zugleich Mitglieder des ...

  4. Diese Liste enthält alle Reichskanzler und Staatssekretäre des Deutschen Kaiserreiches (1871–1919).. Diese Seite wurde zuletzt am 28. April 2024 um 03:19 Uhr bearbeitet.

  5. Diese Liste umfasst die beamteten Staatssekretäre im Bundesministerium der Verteidigung in Deutschland. 1955–1959: Josef Rust. 1959–1964: Volkmar Hopf. 1964–1966: Karl Gumbel. 1966–1967: Karl Carstens. 1968–1969: Karl-Günther von Hase. 1969–1971: Johannes Birckholtz. 1970–1972: Ernst Wolf Mommsen. 1971–1972: Günter Wetzel.

  6. Bürgerkommunikation. Allgemeine Anfragen an das BMI richten Sie bitte an die Bürgerkommunikation. Montag bis Donnerstag: 8.00 - 17.00 Uhr und Freitags: 8.00 - 15.00 Uhr. 0228 99681-0 030 18681-0

  7. Die Leitung des Hauses. Bundesfinanzminister Christian Lindner ist für alle Aspekte der deutschen Haushalts-, Finanz- und Steuerpolitik verantwortlich. Bei seiner Arbeit stehen ihm Staatssekretärinnen und Staatssekretäre zur Seite. Hintergrundartikel.