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  1. Die Reichskreditkassenscheine, die als Zahlungsmittel der Wehrmacht und anderer Verbände eingesetzt wurden, trugen als Geldmittel maßgeblich zur Aufrechterhaltung der jeweiligen Geldwirtschaft bei und dienten zugleich der maximalen Ausnutzung der Wirtschaftskraft des besetzten Gebietes. Die Kaufkraft der nur im Ausland kursfähigen Scheine ...

  2. Reichsmark de ocupație. Această cutie prezintă ultimul statut al acestei monede înainte de a ieși din circulație. Reichsmark-ul de ocupație ( germană Reichsmark) au fost bilete și monede ale Birourilor de Credit ale Reichului ( germană Reichskreditkassen ), emise de Germania nazistă pentru teritoriile ocupate între 1940-1945.

  3. Liste der Wechselkurse (Goldstandard) Die Liste der Wechselkurse zu Zeiten des Goldstandards gibt eine Auswahl der festgeschriebenen Kurse der wichtigsten Valuten für die Jahre 1912 und 1932 gegenüber der Währung des Deutschen Reiches basierend auf der theoretischen Goldparität (= Feingehaltsverhältnisse) der gemünzten goldenen ...

  4. Deutsche Währungsgeschichte vor 1871. Schon bei den Münzen des Mittelalters hatte sich in Deutschland eine kaum überschaubare Vielfalt entwickelt. Zur Beseitigung oder Milderung dieser Verhältnisse waren bereits im Spätmittelalter Vereinbarungen zwischen einzelnen Städten (wie zum Beispiel dem Wendischen Münzverein) zur Vereinheitlichung ...

  5. Januar 1876 gemäß Bankgesetz vom 14. März 1875 [2] die Reichsbank durch Umwandlung der Preußischen Bank als zentrale Notenbank mit Sitz in Berlin gegründet. [3] Sie unterstand anfangs direkt dem Reichskanzler und hatte ein Direktorium, dessen Präsident vom Kaiser auf Vorschlag des Bundesrats ernannt wurde.

  6. Wechselkurs: (fix) 1 EUR = 13,7603 ATS. 1 ATS = 0,0726728 EUR. Emittent : OeNB. Der Schilling war von 1925 bis 1938 und von 1945 bis zur Einführung des Euros am 1. Jänner 1999 die Währung und anschließend noch bis zum 28. Februar 2002 gesetzliches Zahlungsmittel der Republik Österreich.

  7. Die Tausend-Mark-Sperre war eine Wirtschaftssanktion, die am 27. Mai 1933 von der deutschen Reichsregierung gegen Österreich verhängt worden war und die am 1. Juli 1933 in Kraft trat. Deutsche Staatsbürger mussten fortan vor jeder Reise nach oder durch Österreich dem Deutschen Reich eine Gebühr von 1000 Reichsmark zahlen, ausgenommen im ...