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  1. Ludwigshafen bei Instagram. Fotos und Videos von Ludwigshafen gibt es seit Mai 2017 auf dem Instagram Kanal der Stadtverwaltung. Das Bilder-Netzwerk gehört seit 2013 zu Facebook und entwickelt sich immer mehr zu einem der beliebtesten sozialen Netzwerke. Auf dem städtischen Kanal erhalten die Bürgerinnen und Bürger Informationen und ...

  2. Aufenthaltstitel - Visum. Staatsangehörige der EU- und EFTA-Staaten sowie von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland und der Vereinigten Staaten von Amerika können visumsfrei für die Dauer von drei Monaten in die Bundesrepublik Deutschland einreisen. Ein erforderlicher Aufenthaltstitel kann im Bundesgebiet ...

  3. Sollten Sie Ihren Termin im Bürgerbüro nicht wahrnehmen können, teilen Sie uns dies bitte frühestmöglich telefonisch (0621 504-3724) oder per Mail (buergerbuero@ludwigshafen.de) mit bzw. stornieren Sie bei online gebuchten Terminen diese bitte, damit diese Termine von anderen Personen genutzt werden können.

  4. Der Besucher – nachstehend Nutzer genannt - kann über einen Online-Kalender einen Termin reservieren bzw. eine Buchungsanfrage an die zuständige Behörde stellen. Die Behörde verpflichtet sich dabei, im Rahmen der Termin-Reservierung durch den Nutzer die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) einzuhalten.

  5. Eheschließung. Nach Vorliegen aller Eheschließungsvoraussetzungen kann ein Eheschließungstermin vereinbart werden. Die Trauung kann an folgenden Orten stattfinden: Trauzimmer im Verwaltungsgebäude Bismarckstraße 21, 2. OG, Zimmer 2.08, Trauungen finden hier in der Regel dienstags, donnerstags und freitags in der Zeit von 8 bis 12 Uhr statt.

  6. Für Kinder können ab 2. Januar 2024 nur noch folgende Dokumente ausgestellt werden: 1. Personalausweis. 2. Reisepass. Bitte beachten Sie, dass diese beiden Dokumente nicht direkt bei der Antragstellung ausgestellt werden und mit Bearbeitungszeiten von jeweils bis zu vier Wochen zu rechnen ist. Es kann auch direkt bei der Antragstellung ein ...

  7. Amtliche Beglaubigung von Urkunden. Die Mitarbeiter der Bürgerbüros dürfen Ablichtungen oder Abschriften von Urkunden nur beglaubigen, wenn das Original von einer Behörde ausgestellt wurde oder die beglaubigte Kopie einer Behörde vorgelegt wird. In anderen Fällen wenden Sie sich bitte an eine Notarin beziehungsweise einen Notar.