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  1. Thomas Schreitmüller (CDU, Jahrgang 1967) ist seit 2006 Bürgermeister in Barsbüttel. 2012 wurde er mit 90,8 Prozent der Stimmen im Amt bestätigt. Thomas Schreitmüller ist seit 1983 in Kommunalverwaltungen tätig und war vor seiner Barsbütteler Zeit Bürgermeister in Tangstedt. Kontakt und Sprechzeiten. Friedrich-Wilhelm Tehge (CDU ...

  2. Impressum. Gemeinde Barsbüttel. Stiefenhoferplatz 1. 22885 Barsbüttel. Telefon: +49 40 67072-0. Telefax: +49 40 67072-101. E-Mail: zentrale@barsbuettel.landsh.de. Die Gemeinde Barsbüttel ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Sie wird vertreten durch den Bürgermeister Thomas Schreitmüller.

  3. Als lebendige Gemeinde mit direkter Nähe zur Metropole Hamburg bieten wir Ihnen nicht nur einen Job, sondern eine vielfältige und spannende berufliche Perspektive im charmanten Barsbüttel. Wir bieten eine Vielzahl an interessanten Berufsmöglichkeiten in verschiedenen Bereichen wie dem Rathaus, Kindertagesstätten, dem Baubetriebshof, Schulen, der Volkshochschule und weiteren Einrichtungen.

  4. Bücherei. Die Barsbütteler Gemeindebücherei bietet: über 14.000 Bücher. Hörbücher, Hörspiele für Kinder, DVDs, TipToi Medien und Tonies. kostenfreie Mitgliedschaft und Ausleihe. Ausleihfristen: 28 Tage, telefonisch und persönlich verlängerbar. Öffnungszeiten: Mo. von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr. Di. von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

  5. 2. Jan. 2024 · Neujahrsempfang 2024. Am Sonntag, 14. Januar, sind alle Barsbütteler Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen zum Neujahrsempfang der Gemeinde Barsbüttel um 17 Uhr in die Erich Kästner Gemeinschaftsschule, Soltausredder 28. Bürgermeister Thomas Schreitmüller und Bürgervorsteher Henri Schmidt werden Sie begrüßen.

  6. 27. Feb. 2024 · Letzte Option ist für die SPD eine Barsbütteler Gesellschaft. Die funktioniert so: Die Gemeinde stattet sie mit einem Stammkapital aus. Natürlich muss die Gesellschaft Kredite aufnehmen, holt ...

  7. An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Wohngeldbehörde). Voraussetzungen. Sie müssen als Antragstellerin oder Antragsteller wohngeldberechtigt sein. Wohngeldberechtigt für einen Mietzuschuss sind Sie als: Mieterinnen und Mieter von Wohnraum, Untermieterin und Untermieter von Wohnraum,