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  1. Karlsbader Beschlüsse vom 20. September 1819. Nachdem der Burschenschaftler Sand den Dichter A. von Kotzebue ermordet hatte, nutzte Fürst von Metternich diesen Anlass, ein System von repressiven Maßnahmen zu etablieren: In den geheimen, von Österreich und Preußen dominierten, Karlsbader Konferenzen vom 6. bis 31.

  2. Die Karlsbader Beschlüsse 1819. Im August 1819 fand im böhmischen Karlsbad eine Konferenz mit Vertretern von Österreich, Preußen, Hannover, Sachsen, Bayern, Württemberg, Baden, Nassau und beiden Mecklenburgs statt. Zu den Beratungen eingeladen hatte der österreichische Außenminister Klemens Wenzel von Metternich, ihr unmittelbarer Anlass ...

  3. Karlsbader Beschlüsse: Zusammenfassung der zentralen Punkte. Die Karlsbader Beschlüsse beinhalten das Verbot von Burschenschaften, die Überwachung von Professoren und Universitäten, sowie eine Pressezensur. Zensur bedeutet, dass die Medien kontrolliert und bei ungewollten Äußerungen bearbeitet und verboten wurden.

  4. August 1819 nach Karlsbad einberufenen Konferenz, an der Minister aus 10 Bundesstaaten teilnahmen (Österreich, Preußen, Bayern, Sachsen, Hannover, Württemberg, Baden, die beiden Mecklenburg und Nassau), wurden die sogenannten Karlsbader Beschlüsse gefasst: "Beschluß betreffend die Bestellung einer Centralbehörde zur nähern

  5. Beschlüsse der Ministerkonferenz in Karlsbad vom 6. bis 31. August 1819, welche durch Beschluß der Bundesversammlung vom 20. September 1819 ( für den Deutschen Bund in Kraft gesetzt wurden. Der Beschluss der Bundesversammlung ist auch in zeitgenössischen Abhandlungen als grundgesetzwidrig eingestuft worden, da verbindliche Beschlüsse nur ...

  6. Die Karlsbader Beschlüsse, darunter das Universitätsgesetz, das Bundes-Preßgesetz (siehe unten) und das Untersuchungsgesetz, traten am 20. September 1819 in Kraft. September 1819 in Kraft. Das Bundes-Preßgesetz wurde zur „Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung“ und zur Absicherung des monarchischen Prinzips verabschiedet.