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  1. Lernen Sie diese einfachen Lieder und trainieren Sie mit Kindern Sprechen und Motorik. Sorgen Sie bei der Sprachförderung für Spaß, damit Lernen attraktiv ist.

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  1. Das Kulturfördergesetz des Landes NRW (KFG) wurde am 24.12.2014 durch Beschluss des Landtages in Kraft gesetzt. Damit hat Nordrhein-Westfalen als erstes Bundesland eine gesetzliche Regelung für die Kulturförderung geschaffen. Die Landesverfassung (Artikel 18) verpflichtet das Land seitdem zur Förderung von Kunst und Kultur. Zweck des Gesetzes

  2. 12. Mai 2021 · Der Landesmusikrat NRW begrüßt als Dachverband der Musikverbände in Nordrhein-Westfalen, dass die Landesregierung die gesetzliche Grundlage für Kulturpolitik und Kulturförderung aktualisieren will. Das Kulturgesetzbuch muss sich dabei am Kulturfördergesetz, das zum Januar 2015 in Kraft trat, als Referenz messen lassen.

  3. 23. Juli 2022 · Kulturfördergesetze sind ein mögliches Instrument, um insoweit Abhilfe zu schaffen. Der Beitrag gibt einen Überblick zu den bestehenden Regelungen und ihren Defiziten und geht dabei zugleich vertiefend auf die bislang zu wenig beachteten Vorgaben des Landesverfassungsrechts ein.

  4. 30. Jan. 2015 · Kulturförderung per Gesetz? Das Bundesland NRW hat Ende vergangenen Jahres ein entsprechende Regelung verabschiedet. Was steckt dahinter – was sind die Ziele? Das ist Thema im "Wortwechsel".

  5. 19. Jan. 2015 · Am 17. Dezember 2014 wurde es im Landtag NRW verabschiedet. NRW hat damit ein neues „Governance-Modell“ der Kulturförderung geschaffen, das dauerhaft für mehr Klarheit, Zielorientierung, Transparenz, Teilhabe und mehr Planungssicherheit sorgen soll, dass aber auch deutlich kritisiert wurde.

  6. Förderungen des Landes aufgrund des Kulturfördergesetzes NRW erfolgt grundsätzlich auf der Grundlage der haushaltsrechtlichen Vorschriften, insbesondere der §§ 23 und 44 Landeshaushaltsordnung (im Folgenden LHO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.

  7. Bei vielen Fragen zu Förderungen sind zunächst einmal bestimmte Institutionen und/oder die Bezirksregierungen zuständig. Bitte wenden Sie sich zunächst an diese. Ihr Kontakt im Ministerium. Thomas Baerens. Tel.: 0211 896-4814. E-Mail: thomas.baerens@mkw.nrw.de. Dr. Jens Pyper. Tel.: 0211 896-4804. E-Mail: jens.pyper@mkw.nrw.de.

  1. Sichern Sie sich im Download: Erklärung, warum sich eine individuelle Förderung lohnt. Die besten Tipps aus der Praxisförderung für Lehrerinnen und Lehrer zum gratis Download.