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  1. Die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein ist ein Zusammenschluss von mittlerweile rund 2.600 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die Mitglied in einem dem DAV angeschlossenen Anwaltvereins sind und deren berufliches Interesse sich besonders auf das Miet-, WEG- und Immobilienrecht richtet.

  2. Die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein ist ein Zusammenschluss von mittlerweile über 2.850 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die Mitglied in einem dem DAV angeschlossenen Anwaltvereins sind und deren berufliches Interesse sich besonders auf das Miet-, WEG- und Immobilienrecht richtet.

  3. 2. Nov. 2021 · In regelmäßigen Abständen gibt die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien Pressemitteilungen heraus, die Sie hier nachlesen können: Mietverhältnisse gehen nicht automatisch mit der Veräußerung einer Immobilie durch (Teil-)Erbauseinandersetzung übervom 5. Mai 2023 Sicherung des Nachlasses durch Nachlasspflegschaft bei ungewisser Erbfolgevom 25. April 2023 Zuständigkeiten nach der ...

  4. Herbsttagung 2008 – Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien erstmals im Ausland; Herbsttagung 2008 [PDF – 509 kB] Frühjahrstagung 2008 Nachlese und Programm; Frühjahrstagung 2008 [PDF – 106 kB] 2007: Herbsttagung 2007 – 10 Jahre ARGE und 2.000 Mitglieder! Herbsttagung 2007 [PDF – 64 kB] Frühjahrstagung 2007 [PDF – 91 kB]

  5. www.mietrecht-dav.de › dateien › IMR-06-2024-InhaltsverzeichnImmobilien- und Mietrecht

    Immobilien- und Mietrecht. Wohnraummiete · Gewerberaummiete · Wohnungseigentum · Immobilien · Prozessuales. 6/2024. 19. Jahrgang · Juni 2024 Seiten 225-266. Herausgegeben von: Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein. Schriftleitung: RA Michael Mayer, Mannheim.

  6. (1) Die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien fördert als unselbständiges Organ des DAV zu seiner Unterstützung und im Einvernehmen mit dem DAV die sich aus der erwerbswirtschaftlichen Tätigkeit ergebenden ideellen und wirtschaftlichen Interessen der auf dem Gebiet des Miet-, WEG- und Immobilienrechts tätigen Rechtsanwältinnen

  7. Hamburg/Berlin (DAV). Grundsätzlich ist es positiv, wenn der Eigentümer und Vermieter in seine Immobilie investiert – insbesondere auch, wenn er nicht nur den Status quo aufrechterhält, sondern modernisiert. Oftmals ist dies jedoch auch mit unangenehmen Folgen für den Mieter verbunden, denn in der Regel wird der Vermieter die investierten Kosten auf den Mieter umlegen wollen. …