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  1. Suchergebnisse:
  1. Mit der Einschreibung (lat. "Immatrikulation") werden Sie Studierender der Universität Rostock im jeweiligen Studiengang. Die Einschreibung an der Universität Rostock erfolgt entsprechend der Immatrikulations­ordnung. Ein persönliches Erscheinen ist dazu grundsätzlich nicht erforderlich.

  2. Die Einschreibung für ein grundständiges Studium an der Universität Rostock erfolgt über das Online-Portal der Universität Rostock: für das Wintersemester 2024/25 erstmalig vom 01. Juni bis zum 30. September 2024, für das Sommersemester vom 01. Februar bis 31. März des Jahres.

  3. Je nachdem, ob Sie sich für ein Studim an der Universität Rostock bewerben bzw. einschreiben möchten oder bereits an der Universität Rostock studieren, wählen Sie bitte das entsprechende Portal.

  4. Mit der Einschreibung (lat. "Immatrikulation") werden Sie Studierender der Universität Rostock im jeweiligen Studiengang. Die Einschreibung an der Universität Rostock erfolgt entsprechend der Immatrikulations­ordnung. Ein persönliches Erscheinen ist dazu grundsätzlich nicht erforderlich.

  5. Die Studiengänge der Universität Rostock können in der Regel nur zum Wintersemester (01. Oktober) eines Jahres begonnen werden. Bei einigen Masterstudiengängen ist es jedoch auch möglich, sich zum Sommersemester (01. April) für das 1. Fachsemester einzuschreiben.

  6. Die Einschreibung für ein Masterstudium erfolgt über das Online-Portal der Universität Rostock: für das Wintersemester 2024/25 erstmalig vom 01.Juni bis zum 30. September 2024, für das Sommersemester vom 01. Februar bis 31. März des Jahres. Das dafür notwendige Portal (siehe unten) wird für diesen Zeitraum freigeschaltet.

  7. Einschreibung für deutsche Studieninteressierte zum Bachelor und Lehramt. Mit der Einschreibung (lat. "Immatrikulation") werden Sie Studierender der Universität Rostock im jeweiligen Studiengang. Die Einschreibung an der Universität Rostock erfolgt entsprechend der Immatrikulations­ordnung innerhalb bestimmter Fristen.