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  1. Kooperation statt Trennung im deutschen Föderalismus Mehr zum Thema Deutscher Städtetag. zur Webseite. Deutscher Landkreistag. zur Webseite. Deutscher Städte- und Gemeindebund. zur Webseite. Die im Grundgesetz realisierte föderale Ordnung ist in der Tendenz nicht auf Trennung, sondern auf Kooperation zwischen Bund und Ländern angelegt.

  2. Du erhältst eine detaillierte Einführung in das Bundesstaatsprinzip und seine rechtlichen Grundlagen im Grundgesetz. Durch einen genauen Blick auf die Beziehung und die Unterschiede zwischen dem Bundesstaatsprinzip und dem Föderalismus erweitert dieser Artikel deine Kenntnisse in diesem Bereich. Abschließend werden die Vor- und Nachteile ...

  3. Föderalismus in Deutschland. In der Bundesrepublik Deutschland ist der Föderalismus im Grundgesetz festgeschrieben. Art. 20 Abs. 1 GG. (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Die staatlichen Aufgaben werden zwischen der Bundesregierung und den 16 Bundesländern aufgeteilt.

  4. Der Parteienwettbewerb ist der wichtigste Steuerungsmechanismus der Politik. Parteien haben zwei historische Wurzeln: die Entwicklung zum Parlamentarismus und die Konflikte der industriellen Gesellschaft. Unter Parteisystem werden die Anordnung und Wechselbeziehungen aller Parteien im politischen System verstanden. Bestimmungsgrößen sind:

  5. In demokratischen Ländern versteht man unter Zentralismus eine politische Ordnung, in der möglichst viel von einer Ebene aus geregelt wird. Das Gegenstück ist Föderalismus (Bund/Bundesland). Im Föderalismus gibt es mehrere politische Ebenen, die auch Entscheidungsmöglichkeiten haben.

  6. 11. Juli 2016 · Die Schweiz ist ein föderalistischer Staat. Das bedeutet, dass die Verantwortung zwischen dem Bund, den Kantonen und den Gemeinden aufgeteilt ist. Diese drei staatlichen Ebenen haben je eigene Verantwortungsbereiche, in denen sie ihre Aufgaben selber wahrnehmen. Bei gewissen Aufgaben arbeiten diese 3 Ebenen aber auch zusammen.

  7. Themenbezug Föderalismus Stand: 2014 10 Infoblatt Grundgesetzauszüge Artikel 70 Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und Ländern (1) Die Länder haben das Recht der Gesetzgebung, soweit dieses Grundgesetz nicht dem Bunde Gesetzgebungsbefugnisse verleiht. (2) Die Abgrenzung der Zuständigkeit zwischen Bund