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  1. Bibliothek der Friedrich-Ebert-Stiftung

  2. Unterzeichnung der Weimarer Verfassung. 11. August 1919. Verfassung des Deutschen Reichs vom 11. August 1919: letzte Seite mit Originalunterschriften des Reichspräsidenten Friedrich Ebert und der Reichsminister. Quelle: BArch, R 5201/60. Nach Beratungen von Februar bis Juli 1919 wurde die "Weimarer Verfassung" am 31.

  3. Die Weimarer Verfassung vom 11. August 1919 war die erste republikanische und demokratische Verfassung in Deutschland. Sie entstand unter dem Eindruck der Niederlage im Ersten Weltkrieg und stand während der gesamten Dauer ihrer Geltung unter dem Druck der Versailler Friedensbedingungen. Nach innen enthielt sie das anspruchsvolle Programm ...

  4. Art 136. (1) Die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten werden durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt. (2) Der Genuß bürgerlicher und staatsbürgerlicher Rechte sowie die Zulassung zu öffentlichen Ämtern sind unabhängig von dem religiösen Bekenntnis. (3) Niemand ist verpflichtet, seine ...

  5. Die Weimarer Reichsverfassung. 12.04.2019 / 20 Minuten zu lesen. Das Verhältnis der Weimarer Verfassung zum Grundgesetz hat man lange Zeit einseitig dargestellt: Weimar war – zwar nicht allein – an seiner unzulänglichen Verfassung gescheitert. Vor diesem düster gezeichneten Hintergrund strahlt dann das Grundgesetz umso heller.

  6. Denn das Bild der Weimarer Reichsverfassung "als einer Gegenverfassung, als der Gegenverfassung zum Grundgesetz" diente insbesondere in den ersten Jahrzehnten nach 1949 "zum neuen Selbstverständnis und zur Versicherung einer besseren Zukunft". Einer näheren Prüfung hält diese Sichtweise freilich nicht stand.

  7. Verfassung vom 11. August 1919 Erster Hauptteil. Aufbau und Aufgaben des Reiches. Erster Abschnitt. Reich und Länder. Zweiter Abschnitt. Der Reichstag. Dritter Abschnitt. Der Reichspräsident und die Reichsregierung. Vierter Abschnitt. Der Reichsrat. Fünfter Abschnitt. Die Reichsgesetzgebung. Sechster Abschnitt. Die Reichsverwaltung.