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  1. Die Verfassung des Deutschen Reichs („Weimarer Reichsverfassung“) vom 11. August 1919 (Reichsgesetzblatt 1919, S. 1383)*. *) Eine ausführliche Edition des Textes mit zahlreichen Anmerkungen und Kennzeichnungen späterer Ergänzung findet sich bei Huber, Ernst Rudolf: Dokumente zur deutschen Verfas-sungsgeschichte, Band 4: Deutsche ...

  2. Die Weimarer Verfassung vom 11. August 1919 war die erste republikanische und demokratische Verfassung in Deutschland. Sie entstand unter dem Eindruck der Niederlage im Ersten Weltkrieg und stand während der gesamten Dauer ihrer Geltung unter dem Druck der Versailler Friedensbedingungen.

  3. Die Verfassung des Deutschen Reichs ["Weimarer Reichsverfassung"] vom 11. August 1919 [ INHALTSVERZEICHNIS: ERSTER HAUPTTEIL (Aufbau und Aufgaben des Reichs) Erster Abschnitt: Reich und Länder (Artikel 1 bis 19) Zweiter Abschnitt: Der Reichstag (Artikel 20 bis 40)

  4. Die Verfassung des Deutschen Reiches ("Weimarer Reichsverfassung") 11. August 1919 geändert durch Gesetz vom 6. August 1920 (RGBl. S. 1566) Gesetz betreffend Oberschlesien vom 27. November 1920 (RGBl. S. 1987) Gesetz vom 24. März 1921 (RGBl. S. 440) Gesetz vom 27. Oktober 1922 (RGBl. S. 801) Gesetz vom 15. Dezember 1923 (RGBl. I. S. 1185)

  5. 2.1 Aufbau der Weimarer Verfassung. 2.2 Zuständigkeiten des Reichs. 2.2.1 Gesetzgebung. 2.2.2 Regierung und Verwaltung. 2.2.3 Rechtsprechende Gewalt. 2.3 Staatsorgane. 2.3.1 Reichstag. 2.3.2 Reichspräsident. 2.3.3 Reichsregierung. 2.3.4 Reichsrat. 2.3.5 Staatsgerichtshof. 2.4 Grundrechte und Grundpflichten der Deutschen.

  6. Vom 11. August 1919. Das Deutsche Volk, einig in seinen Stämmen und von dem Willen beseelt, sein Reich in Freiheit und Gerechtigkeit zu erneuen und zu festigen, dem inneren und dem äußeren Frieden zu dienen und den gesellschaftlichen Fortschritt zu fördern, hat sich diese Verfassung gegeben.

  7. Weimarer Republik (1918-1933) Unterzeichnung der Weimarer Verfassung. 11. August 1919. Verfassung des Deutschen Reichs vom 11. August 1919: letzte Seite mit Originalunterschriften des Reichspräsidenten Friedrich Ebert und der Reichsminister. Quelle: BArch, R 5201/60. Nach Beratungen von Februar bis Juli 1919 wurde die "Weimarer Verfassung" am 31.