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  1. Die Arbeitslosenversicherung - oder auch Arbeitsförderung genannt - ist eine der Zweige der gesetzlichen Sozialversicherung in Deutschland. Die gesetzliche Grundlage der Arbeitslosenversicherung ist das Dritte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB III). Ziel der Arbeitslosenversicherung ist es, einen hohen Beschäftigungsstand zu erreichen und das ...

  2. Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung zahlt Arbeitslosengeld in Höhe von 60 oder 67 Prozent des vorherigen Netto-Einkommens, abhängig davon, ob der Arbeitslose kinderlos ist oder Kinder hat. Wer die Differenz zwischen Arbeitslosengeld und vorherigem Einkommen ausgleichen möchte, kann eine private Arbeitslosenversicherung abschließen.

  3. Träger der Arbeitslosenversicherung - Bundesagentur für Arbeit. Die Bundesagentur für Arbeit als der Träger der "Arbeitslosenversicherung" hat unter anderem die Aufgabe, aktiv Arbeitsplätze zu fördern, Leistungen an Arbeitslose zu zahlen sowie die Winterbauförderung sicherzustellen. Die Bundesagentur für Arbeit ist eine selbst ...

  4. Arbeitslosenversicherung. Pflichtversicherung für alle unselbstständigen Arbeitnehmer gegen die materiellen Folgen der Arbeitslosigkeit. Der 1927 gegründete Zweig der Sozialversicherung hat die Aufgabe, Arbeitsplätze zu sichern und finanzielle Leistungen an Arbeitslose zur Verringerung der wirtschaftlichen Folgen der Arbeitslosigkeit zu zahlen.

  5. Die wichtigsten sind die gesetzliche Krankenversicherung, die Pflegeversicherung, die Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung. Die Sozialversicherung hat die Aufgabe, die Lebensrisiken der Menschen abzusichern. Dazu gehören zum Beispiel die Krankheit, die Arbeitslosigkeit, die Pflegebedürftigkeit oder der Tod. Die Sozialversicherung soll dafür sorgen, dass die Menschen in ...

  6. Arbeitslosengeld-Rechner nutzen. Berechnen Sie mit dem Selbstberechnungsprogramm, dem Arbeitslosengeld-Rechner der Bundesagentur für Arbeit , die Höhe des Arbeitslosengeldes individuell. Dazu wählen Sie zunächst das Jahr aus, in dem der Anspruch entsteht oder entstanden ist. Das Ergebnis ist unverbindlich und dient nur Ihrer Orientierung.

  7. Die Arbeitsförderung, deren wichtigster Bestandteil die Arbeitslosenversicherung ist, finanziert das Arbeitslosengeld, aber auch das Kurzarbeitergeld und viele weitere Leistungen zur Integration in den Arbeitsmarkt. Personen, die keinen Anspruch auf Leistungen der Arbeitsförderung haben, können Leistungen im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende beantragen.