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  1. Das Reichswahlgesetz vom 27. April 1920 war ein deutsches Reichsgesetz. Es regelte die Wahlen zum Reichstag während der Weimarer Republik und in der Zeit des Nationalsozialismus. Erlassen wurde es von der Weimarer Nationalversammlung, die bis zum Zusammentritt des ersten Reichstags am 24. Juni 1920 als Reichstag galt (Art. 180 WRV).

  2. Weimarer Nationalversammlung. Postkarte der Nationalversamm­lung, Poststempel vom 1. Juli 1919 in Weimar. Die Weimarer Nationalversammlung, offiziell verfassunggebende deutsche Nationalversammlung, war das verfassunggebende Parlament der Weimarer Republik. Es tagte vom 6.

  3. The Constitution of the German Reich ( German: Die Verfassung des Deutschen Reichs ), usually known as the Weimar Constitution ( Weimarer Verfassung ), was the constitution that governed Germany during the Weimar Republic era (1919–1933). The constitution declared Germany to be a democratic parliamentary republic with a legislature elected ...

  4. Die Literatur der Weimarer Republik war auch jenseits von Lyrik und Drama äußerst vielfältig. Der im Expressionismus weniger vertretene Roman wurde im Laufe der 1920er Jahre zur besonders nachgefragten Literaturgattung. Ab Mitte der 1920er Jahre kam mit der Neuen Sachlichkeit der Zeitroman wieder stärker auf, in dem eine realistische ...

  5. Weimarer Republik. Der Kaiser hat abgedankt, der Erste Weltkrieg ist verloren: 1918 ist in Deutschland nichts mehr, wie es war. Nun beginnt die erste Demokratie auf deutschem Boden, die so genannte "Weimarer Republik". Sie dauert bis 1933, dann kommt Adolf Hitler durch demokratische Wahlen an die Macht. Von Gregor Delvaux de Fenffe.

  6. Sächsischer Landtag (Weimarer Republik) Der Landtag des Freistaats Sachsen war das Landesparlament Sachsens zur Zeit der Weimarer Republik. Er konstituierte sich auf der Grundlage der am 26. Oktober 1920 verabschiedeten neuen Verfassung am 7. Dezember 1920 und wurde nach der Machtergreifung durch die Nationalsozialisten 1933 zum 30.

  7. Außenpolitik der Weimarer Republik. Reichsaußenminister Gustav Stresemann bei seiner Rede vor dem Völkerbund, Genf 1926, direkt nach dem deutschen Beitritt. Die Außenpolitik der Weimarer Republik, das heißt die Außenpolitik des Deutschen Reiches von 1919 bis 1933, wurde vor allem von den Folgen des Ersten Weltkriegs bestimmt.