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  1. 15. Okt. 2021 · Barrierefrei gestalteter Internetauftritt des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg. Die seit dem heutigen Freitag (15. Oktober) geltende Corona-Verordnung des Landes bringt Änderungen wie mehr Testpflichten für Beschäftigte und mehr Freiheiten für Unternehmen und Dienstleister mit sich.

  2. 15. Nov. 2022 · November 2022 hat das baden-württembergische Sozial- und Gesundheitsministerium die entsprechende Corona-Verordnung zur Absonderung veröffentlicht, sie tritt am 16. November 2022 in Kraft. Wer künftig in Baden-Württemberg positiv auf das Coronavirus getestet wird, muss sich ab Mittwoch, 16.

  3. 16. Sept. 2022 · Die neue Corona-Verordnung soll am 1. Oktober 2022 in Kraft treten. Am Freitag (16. September) hat das geänderte Infektionsschutzgesetz der Bundesregierung den Bundesrat passiert. Auf dieser Basis erarbeitet das Land nun eine an dieses Gesetz angepasste neue Corona-Verordnung, die am 1. Oktober 2022 in Baden-Württemberg in Kraft treten soll ...

  4. 15. Nov. 2022 · Die Verordnung des Sozialministeriums zur Aufhebung der Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen vom 22. September 2022 (PDF) wurde am 30. September 2022 in der Nummer 31 des Gesetzblattes für Baden-Württemberg (GBl. S. 495) verkündet. Sie trat gemäß Artikel 2 dieser Verordnung ab 1.

  5. Hier finden Sie ein Archiv der zum 1. März 2023 aufgehobenen Corona-Verordnung des Landes sowie weiterer aufgehobener Verordnungen für verschiedene Fachbereiche der Ressorts in Baden-Württemberg. Die Corona-Pandemie-Prüfungsverordnung und die Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz sind weiterhin gültig.

  6. 18. März 2022 · Ab Samstag, 19. März 2022, gilt in Baden-Württemberg eine geänderte Corona-Verordnung. Das Land nutzt die im neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes vorgesehene Übergangsregel. Damit bleiben die Maskenpflicht in Innenräumen sowie Zugangsbeschränkungen in bestimmten Bereichen zunächst bestehen.

  7. 27. Jan. 2022 · Anpassung des Stufensystems der Corona-Verordnung. Zum 28. Januar 2022 gilt in Baden-Württemberg wieder das Stufensystem der Corona-Verordnung. Aufgrund der aktuellen Lage gelten dann die teilweise angepassten Regelungen der Alarmstufe I. Zudem führt das Land eine FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Personennah- und -fernverkehr ein.