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  1. Vor 5 Tagen · 1. der Gerichtsverwaltungen und der Behörden der Justizverwaltung einschließlich der ihrer Aufsicht unterliegenden Körperschaften des öffentlichen Rechts gilt dieses Gesetz nur, soweit die Tätigkeit der Nachprüfung durch die Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit oder durch die in verwaltungsrechtlichen Anwalts-, Patentanwalts- und Notarsachen zuständigen Gerichte unterliegt;

  2. Vor 5 Tagen · Ziffer 2 Inländische Körperschaften des öffentlichen Rechts mit ihren Einkünften im Sinne des § 21 Abs. 2 und 3. Politische Parteien sind wie Körperschaften des öffentlichen Rechts zu behandeln, wenn ihnen gemäß § 1 Abs. 4 des Parteiengesetzes 2012, BGBl. I Nr. 56/2012, Rechtspersönlichkeit zukommt.

  3. Vor 5 Tagen · Der Chef der Muslime-Partei DAVA will ausgerechnet Ditib mit den Kirchen gleichstellen – mitsamt Kirchensteuer. Seine Begründung: Zur bevorstehenden Europawahl haben wir einige Fragen an den ...

  4. Vor 5 Tagen · Inhaltsverzeichnis: § 1 Errichtung von Sparkassen und Zweigstellen, Rechtsform der Sparkassen. § 2 Unternehmenszweck, öffentlicher Auftrag. § 3 (Fn 4) Regionalprinzip. § 4 (Fn 4) Verbund. § 5 (Fn 9) Kontrahierungspflichten. § 6 Satzung. § 7 Trägerschaft und Haftung. § 8 Aufgaben der Vertretung des Trägers.

  5. Vor 5 Tagen · (2) Gemeinden und Religionsgemeinschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, dürfen Friedhöfe und Feuerbestattungsanlagen anlegen und unterhalten (Friedhofsträger). (3) Friedhöfe sollen mit Räumen ausgestattet sein, die für die Aufbewahrung Toter geeignet sind und ausschließlich hierfür genutzt werden (Leichenhallen).

  6. 15. Mai 2024 · (5) Die Körperschaften und sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts sind verpflichtet, auf Anforderung des Bürgermeisters Bedienstete aus der Gemeinde zum Zweck der Berufung als Mitglieder des Wahlvorstandes zu benennen. Die ersuchte Stelle hat den Betroffenen über die übermittelten Daten und den Empfänger zu benachrichtigen.

  7. Von den Grundlagen des Landes. Artikel 1 (Fn 28) (1) Nordrhein-Westfalen ist ein Gliedstaat der Bundesrepublik Deutschland und damit Teil der Europäischen Union. Das Land gliedert sich in Gemeinden und Gemeindeverbände. (2) Die Landesfarben und das Landeswappen werden durch Gesetz bestimmt.