Yahoo Suche Web Suche

Suchergebnisse

  1. Suchergebnisse:
  1. Vor 4 Tagen · Im Referentenentwurf des BMG wird die bis zum 30.6.2024 befristete Möglichkeit der Videoberatung für die § 37 Abs. 3 SGB XI bis 31.3.2027 verlängert. mehr lesen Mein Logo im Pflege-Dschungel (die bunte Glühbirne) soll die 6 Bereiche des elften Sozialgesetzbuches (SGB XI) widerspiegeln und transparent „Licht in den Dschungel bringen“.

  2. Vor 5 Tagen · Hinweis zum Datenschutz. Wir verwenden Cookies, um Ihnen die optimale Nutzung unserer Webseite zu ermöglichen. Es werden für den Betrieb der Seite notwendige Cookies gesetzt.

  3. Vor 3 Tagen · Ziel der Kooperation ist es, Ärztinnen, Ärzte und Praxisteams aktuell über Projekte, Publikationen und Positionen der AOK zu informieren. Mit diesem Newsletter verpassen Sie keine Ausgabe mehr. Jetzt anmelden! Informationen der AOK für Leistungserbringer und Beschäftigte im Gesundheitswesen.

  4. Vor 4 Tagen · Januar 2024. Der Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands (VPU e.V.) und sein... Der Pflegerat Sachsen ist die Interessensvertretung der professionellen Pflege- und Gesundheitsversorgung im Freistaat.

  5. Vor 4 Tagen · Bei den Personalentscheidungen für die neue EU-Kommission wird die FDP über die Haltung der Bundesregierung im Europäischen Rat und die Abgeordneten im Europäischen Parlament ihren Einfluss geltend machen. Unsere Unterstützung für den/die neue EU-Kommissionspräsidenten/in knüpfen wir an inhaltliche Schwerpunkte, die für ein wirtschaftsstarkes, innovatives und sicheres Europa zentral sind.

  6. Vor 4 Tagen · Als größter Sozialverband in Bayern bieten wir unseren mehr als 800.000 Mitgliedern sozialrechtliche Beratung und sozialpolitische

  7. Vor 5 Tagen · Hilfe zur Pflege können alle Personen erhalten, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankung oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Tätigkeiten im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.