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  1. Der Regierungsbezirk Köln bildet zusammen mit dem Regierungsbezirk Düsseldorf den rheinischen Teil Nordrhein-Westfalens und zugleich dessen süd-westlichen Grenzbereich. Er grenzt an die Niederlande und Belgien sowie an Rheinland-Pfalz und die Regierungsbezirke Arnsberg und Düsseldorf.

  2. Der Regierungsbezirk Köln ist einer von fünf Regierungsbezirken in Nordrhein-Westfalen und besteht aus vier kreisfreien Städten und acht Landkreisen mit insgesamt 95 kreisangehörigen Gemeinden.

  3. Der Regierungsbezirk Köln grenzt im Norden an den Regierungsbezirk Düsseldorf, im Osten an den Regierungsbezirk Arnsberg, im Süden an das Land Rheinland-Pfalz (bzw. an die ehemaligen Regierungsbezirke Koblenz und Trier) sowie im Westen an Belgien und die Niederlande.

  4. Die Kreise und kreisfreien Städte der Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster bilden den Landschaftsverband Westfalen-Lippe. Die Kreise und kreisfreien Städte der Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln bilden den Landschaftsverband Rheinland.

  5. Der im südwestlichen Nordrhein-Westfalen gelegene Regierungsbezirk Köln wird umgrenzt vom Regierungsbezirk Düsseldorf im Norden, dem Regierungsbezirk Arnsberg im Osten sowie dem Bundesland Rheinland-Pfalz im Süden.

  6. www.efre.nrw.de › daten-fakten › regierungsbezirke-im-fokusRegierungsbezirk Köln - EFRE-NRW

    Hier liegen drei der großen kreisfreien Städte des Bezirks, nämlich Köln, Leverkusen und Bonn. Die westlichste Großstadt ist Aachen, der Mittelpunkt einer zweiten - kleineren - Städteballung im Dreiländereck, die in den Agglomerationen um Maastricht und Lüttich ihre europäischen Partner findet.

  7. Das Land Nordrhein-Westfalen ist in fünf Regierungsbezirke eingeteilt: Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster. Alle Bezirksregierungen sind dem Ministerium für Inneres des Landes unterstellt. Bezirksregierungen sind Mittelbehörden im dreistufigen Behördenaufbau in der nordrhein-westfälischen Landesverwaltung.