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  1. Fahne 11277mm. Philipp I. Lee*. GEG-Heizungsanlagenmodernisierung und das Modernisierungsmietrecht. Erste Probleme und Lösungsansätze für die Praxis. NZM-Übersicht I. Kontext 1. Akute Relevanz für Bestandsgebäude 2. Blick auf das Mietrecht 3. Modernisierungsrechtliche Kernfragen im Licht der GEG-Novelle.

  2. Philipp I. ( altgriechisch Φίλιππος Phílippos) war der Sohn des Argaios und wurde nach diesem König von Makedonien. Er herrschte ca. 621 bis 588 v. Chr. (nach älteren Angaben von 640 bis 602). Entgegen der Angabe des Junianus Justinus, der berichtet, Philipp wäre sehr früh gestorben, bezeugen die antiken Königslisten eine ...

  3. Philipp I. v on Kastilien a us dem Haus Österreich (Habsburg), genannt der Schöne, spanisch: Felipe I e l Hermoso (* 22. Juli 1478 i n Brügge; † 25. September 1506 i n Burgos) w ar seit 1482 Herzog v on Burgund. Von 1504 b is zu seinem Tod w ar er a ls Gemahl Johannas v on Kastilien König v on Kastilien u nd León.

  4. Barbara war eine Tochter des Landgrafen Philipp I. von Hessen (1504–1567) aus dessen Ehe mit Christine (1505–1549), Tochter des Herzogs Georg von Sachsen . Sie heiratete am 10. September 1555 in Reichenweier (heute Riquewihr) den Grafen Georg von Württemberg-Mömpelgard (1498–1558). [1] Der bereits 57-jährige Bräutigam war von seinem ...

  5. Philipp war der letzte der Vertreter des Hauses Grubenhagen, der den Titel „Herzog von Braunschweig“ führte. Erst seine Nachfolger führten den bei den welfischen Fürsten üblichen Titel „Herzog zu Braunschweig und Lüneburg“. Nach seinem Tode 1551 folgte ihm zunächst sein Sohn Ernst in der Regierung, nach dessen Tod 1567 folgte ...

  6. Philipp I. von Kastilien (1478-1506) "Philipp I. von Österreich aus dem Haus Habsburg, genannt der Schöne, spanisch: Felipe I de Austria el Hermoso (* 22. Juli 1478 in Brügge; † 25. September 1506 in Burgos) war seit 1482 Herzog von Burgund. Vom 12. Juli 1506 bis zu seinem Tod war er als Gemahl Johannas von Kastilien König von Kastilien ...

  7. Biographie. Durch den frühen Tod des Vaters und die Regierungsunfähigkeit des söhnelosen Oheims Wilhelm I. wurde der vierjährige P. zum alleinigen Erben der Lgfsch. Hessen. Die vormundschaftliche Regierung übte ein ständisch besetzter Regentschaftsrat aus, seit 1514 die Landgräfin-Witwe Anna selbst.