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  1. Vor 18 Stunden · § 24 EStG 1988 Veräußerungsgewinne EStG 1988 - Einkommensteuergesetz 1988. beobachten. merken. Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.06.2024 (1) Absatz eins Veräußerungsgewinne sind Gewinne, die erzielt werden bei. 1. Ziffer ...

  2. Paragraph § 24a des Einkommensteuergesetzes - EstG (Altersentlastungsbetrag) mit zusätzlichem Recherchematerial wie Formularen, Präsentationen, PDFs und anderen Webseiten.

  3. Einkommensteuergesetz (EStG)§ 3. Einkommensteuergesetz (EStG) § 3. Steuerfrei sind. 1. a) Leistungen aus einer Krankenversicherung, aus einer Pflegeversicherung und aus der gesetzlichen Unfallversicherung, b) Sachleistungen und Kinderzuschüsse aus den gesetzlichen Rentenversicherungen einschließlich der Sachleistungen nach dem Gesetz über ...

  4. Einkommensteuergesetz (EStG) § 19. (1) 1 Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören. 1. Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen und andere Bezüge und Vorteile für eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst; 1a. Zuwendungen des Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer und dessen Begleitpersonen anlässlich von ...

  5. 1 Der Altersentlastungsbetrag ist bis zu einem Höchstbetrag im Kalenderjahr ein nach einem Prozentsatz ermittelter Betrag des Arbeitslohns und der positiven Summe der Einkünfte, die nicht solche aus nichtselbständiger Arbeit sind. 2 Bei der Bemessung des Betrags bleiben außer Betracht: Einkünfte im Sinne des § 22 Nummer 5 Satz 2 Buchstabe a.

  6. XI. Steuerliche Gewinnermittlung; Bilanzsteuerrechtliche Berücksichtigung von Verpflichtungs-übernahmen, Schuldbeitritten und Erfüllungsübernahmen mit vollständiger oder teilweiser Schuldfreistellung, Anwendung der Regelungen in § 4f und § 5 Absatz 7 Einkommensteuergesetz (EStG) BMF-Schreiben vom 16.

  7. 1. 2. bei den anderen Einkunftsarten der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (§§ 8 bis 9a). 2 Bei Einkünften aus Kapitalvermögen tritt § 20 Absatz 9 vorbehaltlich der Regelung in § 32d Absatz 2 an die Stelle der §§ 9 und 9a. (3) Die Summe der Einkünfte, vermindert um den Altersentlastungsbetrag, den Entlastungsbetrag ...