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  1. 17. Feb. 2023 · In § 261 Abs. 1 StGB ist für Geldwäsche eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vorgesehen. Die konkrete Höhe der Strafe hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Schwere der begangenen Tat, dem Umfang der Geldwäsche oder der Beteiligung weiterer Personen. Besonders schwere Fälle von Geldwäsche werden gemäß ...

  2. § 261 StGB einschließlich der Probleme seiner Anwendung, Maiwald-FS, 2003, 127; Bergmann, Materiell-rechtliche und verfahrensrechtliche Überlegungen zur Strafbarkeit der Selbstgeldwäsche, NZWiSt 2014, 448; ders., Strafbare Selbstgeldwäsche und Drei-Phasen-Modell, ZWH 2019, 143; Bernsmann, Geldwäsche261 StGB) und Vortatkonkretisierung ...

  3. 15. Juli 2022 · Vereinbaren Sie noch heute ein erstes Beratungsgespräch Tel. 0341-225 22780 oder jederzeit per online Terminanfrage. Daniel Baumgärtner. Rechtsanwalt für Strafrecht. Strafrecht Verjährung. Geldwäsche § 261 StGB, ein Überblick zum Straftatbestand. Vorladung, Anklage wegen Geldwäsche, Hilfe und Informationen vom Rechtsanwalt für Strafrecht.

  4. 29. März 2021 · OLG-HAMBURG, 19.06.2002, 3 Ws 70/02 1. § 261 StGB kommt dann als Katalogtat des § 100a StPO nicht in Betracht, wenn im konkreten Fall mit Sicherheit davon auszugehen ist, dass gemäß § 261 Abs ...

  5. 18. März 2021 · 1 § 261. Geldwäsche. (1) [1] Wer einen Gegenstand, der aus einer rechtswidrigen Tat herrührt, 1. verbirgt, 2. in der Absicht, dessen Auffinden, dessen Einziehung oder die Ermittlung von dessen Herkunft zu vereiteln, umtauscht, überträgt oder verbringt, 3. sich oder einem Dritten verschafft oder. 4. verwahrt oder für sich oder einen ...

  6. § 261 Geldwäsche (1) Wer einen Gegenstand, der aus einer rechtswidrigen Tat herrührt, 1.verbirgt, 2.in der Absicht, dessen Auffinden, dessen Einziehung oder die Ermittlung von dessen Herkunft zu vereiteln, umtauscht, überträgt oder verbringt, 3.sich oder einem Dritten verschafft oder 4.verwahrt oder für sich oder einen Dritten verwendet, wenn er dessen Herkunft zu dem Zeitpunkt gekannt ...

  7. Sie bei der Prüfung der B darauf verweisen können.). B ist aber nach § 261 II Nr. 1 strafbar (vgl. Geldwäsche). § 259 in Bezug auf das Bild: Als Vortat kommt auch hier der Wohnungseinbruchsdiebstahl nach § 244 I Nr. 3 in Betracht. Durch die Vortat wurde jedoch nicht dieses Bild, sondern die antike Armbanduhr erlangt, so dass