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  1. Das Hochwasser in West- und Mitteleuropa 2021 bzw. die Flutkatastrophe 2021 war eine Naturkatastrophe mit schweren Sturzfluten beziehungsweise Überschwemmungen in mehreren Flussgebieten in Mitteleuropa im Sommer 2021. Besonders betroffen waren Teile Belgiens, Luxemburgs, der Niederlande, Österreichs, der Schweiz, Deutschlands und weiterer ...

  2. Diese Liste zeigt die Wappen in Rheinland-Pfalz mit seinen Landkreisen und kreisfreien Städten. Weitere Wappen sind über die Navigationsleiste am Ende der Seite erreichbar. Die Elemente des Landeswappens finden sich häufig wieder in den Wappen der Städte und Gemeinden. Dieses zeigt das rote Kreuz des Erzbistums und Kurfürstentums Trier ...

  3. AOK-Hauptverwaltung Hamburg Pappelallee. Die AOK Rheinland Hamburg – Die Gesundheitskasse mit Sitz in Düsseldorf ist eine Kranken-und Pflegekasse für das Rheinland (Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln des Landes Nordrhein-Westfalen) und Hamburg

  4. Langenfeld (Rheinland) ist eine mittlere kreisangehörige Stadt im Kreis Mettmann ( Regierungsbezirk Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Deutschland ). Mit 59.783 Einwohnern (Stand 31. Dezember 2022) ist sie die drittgrößte Stadt des Kreises.

  5. The Rhine Province ( German: Rheinprovinz ), also known as Rhenish Prussia ( Rheinpreußen) or synonymous with the Rhineland ( Rheinland ), was the westernmost province of the Kingdom of Prussia and the Free State of Prussia, within the German Reich, from 1822 to 1946. It was created from the provinces of the Lower Rhine and Jülich-Cleves-Berg.

  6. en.wikipedia.org › wiki › RhineRhine - Wikipedia

    13,000 m 3 /s (460,000 cu ft/s) [2] The Rhine [note 2] ( / raɪn / RYNE) [3] is one of the major European rivers. The river begins in the Swiss canton of Graubünden in the southeastern Swiss Alps. It forms part of the Swiss-Liechtenstein, Swiss-Austrian, and Swiss-German borders. After that the Rhine defines much of the Franco-German border ...

  7. Gesetzliche Grundlage. Gesetzliche Grundlage der Denkmalliste ist das Denkmalschutzgesetz (DSchG) des Landes Rheinland-Pfalz. §10 regelt, dass geschützte Kulturdenkmäler in eine Denkmalliste einzutragen sind. Sie wird von der Denkmalfachbehörde erstellt und fortgeführt. Eintragungen und Löschungen erfolgen von Amts wegen .