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  1. Apri März 1932, die Enthüllungen der bayerischen Gendarmerie sowie besorgniserregende Störungen des Landfriedens in fast allen Teilen des Reiches bewogen Reichsinnenminister Groener, auf einer Konferenz mit den Länderinnenministern am 5. April ein Verbot der SA zu erörtern und ein baldiges Einschreiten in Aussicht zu stellen.

  2. Die SA (Sturmabteilung), der militärisch organisierte Verband der NSDAP, und der RFB (Roter Frontkämpferbund), das Pendant der KPD dazu, lieferten sich blutige Kämpfe. Um diese zu unterbinden, verbot Brüning die SA mit ca. 420 000 Mitglieder. Diese aber war in den Aufrüstungsplänen der Reichswehr vorgesehen, weshalb das Verbot Hindenburg nicht erfreute. Auch der Plan Brünings ...

  3. Dazu kam eine Intrige des Generals von Schleicher, der glaubte, Hitlers Zusage für eine Tolerierung einer neuen Regierung durch die NSDAP bekommen zu haben, falls diese das SA-Verbot aufhebe und Neuwahlen zum Reichstag durchführe. So muss Brüning am 30. Mai 1932 zurücktreten. Notverordnungen nach Artikel 48

  4. einer neuen Regierung durch die NSDAP bekommen zu haben, falls diese das SA-Verbot aufhebe und Neuwahlen zum Reichstag durchführe. So muss Brüning am 30. Mai 1932 zurücktreten. Notverordnungen nach Artikel 48 Der Artikel 48 der Weimarer Verfassung lautet: (1) Wenn ein Land die ihm nach der Reichsverfassung oder den Reichsgesetzen obliegenden

  5. Der „Vorwärts” vom 15. Oktober 1932. Die Enthüllung des Briefs fällt in die letzten Wochen der Reichskanzlerschaft Franz von Papens. Schon zu deren Beginn war das Verbot von SA und SS im Juni 1932 wieder aufgehoben worden. Die gewalttätigen paramilitärischen Organisationen der NSDAP tragen daraufhin maßgeblich zur Verschärfung der ...

  6. Chronik 1932. JANUAR. 3. 1. Auf Anordnung der britischen Kolonialbehörden wird der Führer der indischen Unabhängigkeitsbewegung "Mahatma" Gandhi (1869-1948) in Bombay verhaftet. Seine Unabhängigkeitspartei hat den Boykott britischer Waren proklamiert.

  7. Allgemeines Verbot der SA und SS durch Notverordnung des Reichspräsidenten, 13. April 1932. Durch eine Notverordnung des Reichspräsidenten Paul von Hindenburg (1847–1934) zur Sicherung der Staatsautorität werden die SA (Sturmabteilung) und die SS (Schutzstaffel) im Reich verboten.