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  1. Der/Die Bundespräsident:in ist der/die einzige Repräsentant:in des Staates auf Bundesebene, der/die von den Bürger:innen direkt gewählt wird. Das verschafft ihm/ihr eine starke Stellung im Verfassungsgefüge, denn er/sie hat eine Mehrheit des Wahlvolkes hinter sich. Seine/Ihre Macht ist aber zugleich in den meisten Rechtsakten gemäß ...

  2. Roman Herzog. Roman Herzog, geboren 1934 in Landshut, studierte Rechtswissenschaft und habilitierte sich 1964 bei dem Staatsrechtler Theodor Maunz. Er lehrte danach in München, an der Freien Universität in Berlin und in Speyer. 1970 trat Herzog der CDU bei. 1973 wurde er ordentliches Mitglied der Synode der Evangelischen Kirche. 1987 ...

  3. 13. Feb. 2022 · Nach einer kurzen Ansprache der oder des Gewählten erklärt die Bundestagspräsidentin die Bundesversammlung für beendet. Ihre Aufgabe ist erfüllt. Der zukünftige Bundespräsident tritt sein Amt an, sobald die Amtszeit des Vorgängers abgelaufen ist. Im Falle eines vorzeitigen Rücktritts eines Bundespräsidenten tritt der Nachfolger das ...

  4. Der Bundespräsident schaut, ob das Gesetz so gemacht wurde, wie das Grundgesetz es sagt. Dann unterschreibt er das Gesetz. Der Bundespräsident kann bestimmen, wann man einen Staats-Akt macht. Der Bundespräsident empfängt Botschafterinnen und Botschafter aus dem Ausland. Das bedeutet: Diese Personen müssen vom Bundespräsidenten zugelassen ...

  5. Heinrich Lübke (Bundespräsident von 1959-1969) zusammen mit John F. Kennedy. (© picture-alliance/dpa) Gustav Heinemann (Bundespräsident von 1969-1974).

  6. Der Bundespräsident schlägt den Bundeskanzler vor und ernennt ihn nach seiner Wahl durch den Bundestag. Sollte der Kanzlerkandidat auch in einem dritten Wahlgang keine absolute Mehrheit im Parlament erreichen, kann der Bundespräsident entweder den Bundestag auflösen und Neuwahlen herbeiführen oder den Kandidaten ernennen, der die meisten Stimmen auf sich vereint hat. Dieses ist in der ...

  7. Der Bundespräsident ist zwar der ranghöchste Vertreter der BR Deutschland, jedoch kein regierendes Staatsoberhaupt und nicht für die Politik verantwortlich. Als Ausfluss dieser Stellung regelt Art. 58 S. 1 GG, dass alle Anordnungen und Verfügungen des Bundespräsidenten zu ihrer Gültigkeit der Gegenzeichnung durch den Bundeskanzler oder den zuständigen Bundesminister bedürfen.

  1. Verwandte Suchbegriffe zu bundespräsident

    bundespräsident deutschland