Yahoo Suche Web Suche

Suchergebnisse

  1. Suchergebnisse:
  1. Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge sind gemeinsam mit ausbezahlten Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen insgesamt bis 360 EUR (ab 2024: 400 EUR) monatlich steuerfrei. Für Arbeitnehmer, deren Normalarbeitszeit im Lohnzahlungszeitraum aufgrund der ...

  2. Sofern im Tarifvertrag nicht anders geregelt, steht einem Mitarbeiter für die Nachtarbeit ein Zuschlag zwischen 25 und 30 Prozent des Bruttostundenlohns zu. Wie hoch der Zuschlag konkret ausfällt, hängt von der Arbeitsbelastung ab. Bei Dauernachtschichten hat der Mitarbeiter meist ein Recht auf 30 Prozent Zuschlag.

  3. Wann gilt Ihre Arbeitszeit als Nachtarbeit? Steht Ihnen immer ein Nachtschichtzuschlag zu? Bis zu welcher Höhe ist der Nachtzuschlag steuerfrei? Jetzt informieren!

  4. Ein Nachtarbeitszuschlag kann zusätzlich für an Feiertagen geleistete Nachtarbeit neben dem Zuschlag für Feiertagsarbeit beitrags- und steuerfrei bezahlt werden.[1] Die beiden Zuschläge können auch dann zusammengerechnet werden, wenn nur ein Zuschlag gezahlt wird. Nachtarbeit am Sonntag ...

  5. Hier findest du das Impressum. Weitere Informationen findest du in unserer Datenschutzerklärung. Sie sind ein Aufregerthema für Tausende Beschäftigte: Nachtarbeitszuschläge. Worum es bei dem ...

  6. Publikationen. Merkblatt Zeitzuschlag von 10 % für regelmässige Nachtarbeit (PDF, 192 kB, 24.02.2016) Checkliste für Sonntagsarbeit in Kiosken (PDF, 43 kB, 27.02.2015) Checkliste für Nacht- und Sonntagsarbeit in Betrieben für Reisende (PDF, 820 kB, 05.07.2021) Checkliste für Nacht- und Sonntagsarbeit in Tankstellenshops (PDF, 38 kB, 27.02 ...

  7. 9. März 2024 · von 1 bis 2 Uhr (1 Stunde): Pause – keine Zuschläge. von 2 bis 4 Uhr (2 Stunden): Arbeit am Folgetag während der Nachtzeit – Nachtzuschlag und Feiertagszuschlag für jeweils 2 Stunden. von 4 bis 5 Uhr (1 Stunde): Arbeit während der Nachtzeit – Nachtzuschlag für 1 Stunde. Nach 4 Uhr besteht kein Anspruch auf Feiertagszuschlag mehr.