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  1. Der Einigungsvertrag ist der Vertrag vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Auflösung der DDR, ihren Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland und die deutsche Einheit . Im Jahre 1990 wurde der Vertrag zwischen beiden deutschen Staaten (→ deutsche Teilung) ausgehandelt.

  2. Die Deutsche Demokratische Republik (DDR) war der östliche, realsozialistische der beiden nach dem Zweiten Weltkrieg geschaffenen deutschen Staaten, der vom 7. Oktober 1949 bis zur Herstellung der Einheit Deutschlands am 3. Oktober 1990 bestand. Die DDR ging aus der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) hervor, die infolge der Besetzung und Teilung Deutschlands nach 1945 zustande gekommen war ...

  3. Manche Staaten sehen aber auch verpflichtende Volksabstimmungen für Teil- oder Totalrevisionen der Verfassung vor, so zum Beispiel für Gesamtänderungen der Verfassung Deutschland und Österreich. In der Türkei ist eine Volksabstimmung nötig, wenn im Parlament keine Zweidrittelmehrheit zustande kam, sondern nur eine mindestens 60%ige Mehrheit, siehe Verfassung der Republik Türkei# ...

  4. Die Verfassung der Demokratischen Volksrepublik Äthiopien wurde nach einem Referendum am 1. Februar 1987 von Volk angenommen und trat am 22. Februar 1987 in kraft. Von den registrierten 14.570.011 Wählern gaben offiziell 14.035.718 ihre Stimme ab. Damit lag die Wahlbeteiligung bei 96,3 %.

  5. 20. (1) Jeder Bürger der Deutschen Demokratischen Republik hat unabhängig von seiner Nationalität, seiner Rasse, seinem weltanschaulichen oder religiösen Bekenntnis, seiner sozialen Herkunft und Stellung die gleichen Rechte und Pflichten. Gewissens- und Glaubensfreiheit sind gewährleistet.

  6. Deutsche Demokratische Republik. Verfassung vom 7. Oktober 1949. Präambel. A. Grundlagen der Staatsgewalt (Art. 1 bis Art. 5) B. Inhalt und Grenzen der Staatsgewalt I. Rechte des Bürgers II. Wirtschaftsordnung III. Familie und Mutterschaft IV. Erziehung und Bildung V. Religion und Religionsgemeinschaften VI. Wirksamkeit der Grundrechte. C ...

  7. Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 (kurz deutsches Grundgesetz; allgemein abgekürzt GG, seltener auch GrundG) ist die Verfassung [2] Deutschlands . Der von September 1948 bis Juni 1949 in Bonn tagende Parlamentarische Rat arbeitete das Grundgesetz im Auftrag der drei westlichen Besatzungsmächte aus und ...