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  1. Allgemeine Staatslehre. Von Dr. Georg Jellinek, zuletzt ord. Professor der Rechte an der Universität Heidelberg. Dritte Auflage, unter Verwertung des handschriftlichen Nachlasses durchgesehen und ergänzt von Dr. Walter Jellinek, außerord. Professor der Rechte an der Universität Kiel. Berlin. Verlag von 0. Häring. 1914.

  2. Bund Volk für Deutschland

  3. LITERATUR Georg Jellinek, Allgemeine Staatslehre, Berlin 1905. Anmerkungen. 1) Anstelle des überlieferten Gegensatzes von Natur- und Geisteswissenschaft wird jetzt mit schwerwiegenden Gründen der andersgeartete von Natur- und Kulturwissenschaft zu setzen gesucht, vgl.

  4. Inhaltsverzeichnis. Vorwort V Abkürzungsverzeichnis XVII § 1 Einleitung 1 A. Georg Jellinek als Klassiker der Staatslehre 1 I. Vermittlung von Faktizität und Normativität als kontinuitive Herausforderung der Staatslehre 5 II. Argumentative Offenheit und bleibender Wert der »erklärten Gattungstypen« 8 III.

  5. Wenn Jellinek sagt, dass die Staatslehre ohne Einbeziehung politischer Überlegungen wertlos bleibe, stellt er die rechtspositivische Dogmatik auf den Kopf. Er beharrt darauf, dass das Staatsrecht nur unter eingehender Be­ rücksichtigung der "konkreten politischen Kräfte" betrieben werden könne (ebd. 1922, 16), ja dass die "realen ...

  6. Jellinek legte mit seiner Unterscheidung und gleichzeitigen Vermittlung von empirischer und juristischer Staatslehre den Grundstein für einen interdisziplinären Dialog in den Staatswissenschaften. Mit Max Weber stritt Jellinek um den sozialwissenschaftlichen Typusbegri6, mit Paul Laband um das Verhältnis von Staatsrechtslehre und Politik. Zudem

  7. Staatstheorie. Eine Staatstheorie oder Staatsphilosophie behandelt mögliche Definitionen, Entstehung, Formen, Aufgaben und Ziele des Staates sowie dessen institutionelle, soziale, ethische und juristische Bedingungen und Grenzen. Als Teilgebiet der Politischen Philosophie und Konkretion der Allgemeinen Staatslehre berühren Staatstheorien ...