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  1. Herbsttagung 2008 – Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien erstmals im Ausland; Herbsttagung 2008 [PDF – 509 kB] Frühjahrstagung 2008 Nachlese und Programm; Frühjahrstagung 2008 [PDF – 106 kB] 2007: Herbsttagung 2007 – 10 Jahre ARGE und 2.000 Mitglieder! Herbsttagung 2007 [PDF – 64 kB] Frühjahrstagung 2007 [PDF – 91 kB]

  2. Oktober 2017(AZ.: 3 S 56/16), auf die die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien vom Deutschen Anwaltverein (DAV) verweist. Der geschlossene Mietvertrag hatte als Anlage eine Regelung, wonach die Mieter bis zur Fertigstellung der noch zu errichtenden Garagen ein Carport anmieteten.

  3. (1) Die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien fördert als unselbständiges Organ des DAV zu seiner Unterstützung und im Einvernehmen mit dem DAV die sich aus der erwerbswirtschaftlichen Tätigkeit ergebenden ideellen und wirtschaftlichen Interessen der auf dem Gebiet des Miet-, WEG- und Immobilienrechts tätigen Rechtsanwältinnen

  4. In diesem Zusammenhang verweist die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 29. Januar 2021 (AZ.: 8 L 3058/20). Hier wehrte sich der Vermieter gegen eine wohnungsaufsichtsrechtliche Verfügung, in der er zur Durchführung bestimmter Arbeiten an seinen Wohnungen verpflichtet wurde. Er war der Auffassung, dass diese ...

  5. der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien - in der Fassung des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 3. Juni 2016 - § 1 Name und Sitz (1) Die Arbeitsgemeinschaft führt den Namen „Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein”. (2) Sitz der Arbeitsgemeinschaft ist der Sitz des Deutschen Anwaltvereins.

  6. Ein weiterer Fall, in dem gegebenenfalls Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht kollidieren ist gegeben, wenn ein Mieter einer Eigentumswohnung eine bauliche Veränderung im Gemeinschaftseigentum unter Verweis auf § 554a BGB vornehmen will. Dies betrifft Veränderungen zur Herstellung der Barrierefreiheit, zu denen der Vermieter unter den in ...

  7. 9. Feb. 2016 · „Die Rechtsprechung ist bei der Bewertung dessen, was ein ‚erhebliches Interesse’ ist, sehr großzügig“, sagt Rechtsanwalt Schönleber, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im DAV. „Ein wichtiger Grund kann zum Beispiel sein, dass sich der Mieter die Wohnung alleine nicht mehr leisten kann oder mit seinem Partner ...