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    welche Aufgabenbereiche ein objektiver Betreuungsbedarf besteht. 2. Der objektive Betreuungsbedarf ist aufgrund der konkreten, gegenwärtigen Lebens-situation des Betroffenen zu beurteilen. BGH, Beschluss vom 6. Juli 2011 - XII ZB 80/11 - LG Landau i. d. Pfalz AG Landau i. d. Pfalz

  2. Bedarf und Versorgung. Der Bedarf an medizinischer Versorgung wird in einen subjektiven und einen objektiven Bedarf unterteilt. Der subjektive Bedarf beschreibt den subjektiven Wunsch der Patienten nach Versorgung. Der objektive Bedarf bemisst sich an dem tatsächlichen Vorhandensein einer Krankheit oder Funktionseinschränkung.

  3. Notwendig ist vielmehr, dass zu dieser subjektiven Komponente ein konkreter Bedarf für die Bestellung eines Betreuers hinzukommt. Ob und für welche Aufgabenbereiche ein objektiver Betreuungsbedarf besteht, muss aufgrund der konkreten, gegenwärtigen Lebenssituation des Betroffenen beurteilt werden.

  4. Subjektives und objektives Bedürfnis – Relevanz der Unterscheidung im Sales. Für den Vertrieb (und das Marketing) ist die Unterscheidung zwischen subjektiven und objektiven Bedürfnissen von großem Interesse. Das liegt daran, dass die Methoden, die eingesetzt werden, maßgeblich davon abhängen um welche Art von Bedürfnis es sich handelt.

  5. Die Beschäftigen der Beratungsstellen [für Pflegebedarf] registrieren seit geraumer Zeit, dass nicht nur sehr alte Menschen zur Beratung kommen, sondern auch Menschen ab 50 Jahren, die wegen vielfältiger Gebrechen und Behinderungen Beratungsbedarf haben.

  6. Selbst bei einem scheinbar objektiven Sachverhalt, wie einem naturwissenschaftlichen Experiment, gibt es zahlreiche subjektive Komponenten wie etwa die Fragestellung. Und selbst bei der Auswertung der Ergebnisse spielen Wünsche und Absichten eine Rolle, wenn auch eine untergeordnete. Beispiele für subjektiv und objektiv

  7. 21. Juli 2023 · Der in § 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB enthaltene Grundsatz der Erforderlichkeit verlangt für die Bestellung eines Betreuers tatrichterliche Feststellungen dazu, ob und für welche Aufgabenbereiche ein objektiver Betreuungsbedarf besteht . 2. Der objektive Betreuungsbedarf ist aufgrund der konkreten, gegenwärtigen Lebenssituation des Betroffenen zu ...