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  1. Welche Steuerpflichten hat die GmbH? Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung hat umfangreiche Steuerpflichten, die sich aus ihrer Organisation sowie ihrer Tätigkeit ergeben. So muss die GmbH als juristische Person Körperschaftsteuer mit Solidaritätszuschlag sowie Gewerbesteuer bezahlen. Zudem ist das Unternehmen umsatzsteuerpflichtig ...

  2. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (im Folgenden: GmbH) und die Unternehmensgesellschaft (im Folgenden: UG (haftungsbeschränkt)) sind Kapitalgesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit (= juristische Personen), bei denen die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist.

  3. 28. Feb. 2022 · Die Partnerschaftsgesellschaft ist eine eigenständige Rechtsform, ähnlich der GmbH oder GbR. Nur Angehörige freier Berufe dürfen eine Partnerschaftsgesellschaft gründen, mit speziellen Regelungen für bestimmte Berufsgruppen. Die Haftung ist grundsätzlich unbeschränkt, kann aber intern auf den leistenden Partner beschränkt werden.

  4. Eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), kurz UG (haftungsbeschränkt), ist eine deutsche Rechtsform einer Kapitalgesellschaft.Als 2008 geschaffene kleinere Variante der herkömmlichen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist sie eine Alternative zur bis dahin im Vordringen befindlichen nicht börsennotierten britischen Limited und hat diese Rechtsform in Deutschland heute ...

  5. 17. Nov. 2023 · Rechtliche Vorteile der GmbH: Vermögensschutz und mehr. Beschränkte Haftung: Gesellschafter haften ausschließlich mit dem Gesellschaftsvermögen, das eigene Privatvermögen bleibt unberührt. Musterprotokoll: Neben dem klassischen Gesellschaftsvertrag 8Satzung) ist eine schnelle Gründung mit einem standardisierten Musterprotokoll möglich.

  6. Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft, deren Stammkapital in Geschäftsanteile mit Stammeinlagen zerlegt ist. Die Stammeinlagen sind die Beiträge der Gesellschafter zur Bildung des Stammkapitals. Die Gesellschaft ist juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie kann Rechte erwerben, Verbindlichkeiten eingehen, klagen und geklagt ...

  7. Rechtsgrundlage für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung bildet insbesondere der 28. Titel des Obligationenrechts (Artikel 772–827 OR). Daneben sind gegebenenfalls aber auch weitere Bestimmungen des Obligationenrechts anwendbar, namentlich jene über das Handelsregister, die Geschäftsfirmen und die kaufmännische Buchführung (Vierte Abteilung, Art. 927 bis 964 OR).