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  1. Anerkennung. Zuständige Zollstelle für die Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr und somit für die Gewährung der Präferenz kann jede Zollstelle sein, der die Waren, die Zollanmeldung und die Unterlagen zur Prüfung zur Verfügung gestellt werden. Der Präferenznachweis (förmlich oder nicht-förmlich) kann nur anerkannt werden, wenn:

  2. Das bedeutet, dass die Einfuhr in ein Land, mit dem ein solches Abkommen abgeschlossen wurde, zollfrei oder zumindest zollermäßigt erfolgen kann. Voraussetzung ist, dass die Waren bestimmte Ursprungsregeln erfüllen, die in dem Präferenzabkommen festgelegt sind. Je nach Zollhöhe kann der präferenzielle Ursprung zu einem erheblichen ...

  3. Konkret bedeutet dies, dass wenn das Listenkriterium eine Prozentklausel für Waren ohne Ursprungseigenschaft vorsieht, dass der genannte Prozentsatz für Waren ohne Ursprungseigenschaft durch diese Sonderregel nicht überschritten wird. Diese Ausnahmeregelung findet ebenfalls bei Textilerzeugnissen der Kapitel 50 – 63 des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik keine Anwendung.

  4. Präferenzberechtigt sind Waren, die von der jeweiligen Präferenzregelung erfasst sind und die darin festgelegten Voraussetzungen (Ursprungsregeln) erfüllen. Soweit dabei auf den Ursprung einer Ware abgestellt wird, ist dieser anhand der einschlägigen Präferenzregelung zu bestimmen. Dies kann nur durch den Hersteller der Ware erfolgen, weil ...

  5. Der nichtpräferenzielle Ursprung einer Ware kann von Bedeutung sein: für die Anwendung des Zolltarifs der Europäischen Union, insbesondere bei der Erhebung von Antidumpingzöllen - nicht jedoch für eine Zollfreiheit oder ermäßigte Zollsätze nach dem Präferenzrecht. für die Anwendung anderer als zolltariflicher Maßnahmen, die durch ...

  6. Der Zoll hat ein Merkblatt zum Ermächtigten Ausführer und den Inhalten der Arbeits- und Organisationsanweisung auf seiner Homepage publiziert. Muster Arbeits- und Organisationsanweisung 1) vereinfachte Arbeits- und Organisationsanweisung (Stand: Juli 2017) 2) Arbeits- und Organisationsanweisung Bitte beachten Sie, dass diese Muster unternehmensspezifisch angepasst werden müssen!

  7. Hat die Zollstelle Zweifel an der Richtigkeit einer Lieferantenerklärung, kann sie vom Ausführer die Vorlage des Auskunftsblattes INF 4 innerhalb von vier Monaten verlangen. Dieses dient zur Bestätigung der angezweifelten Lieferantenerklärung und wird von der zuständigen Zollstelle auf Antrag des Lieferanten innerhalb von drei Monaten ausgestellt. Der Ausführer muss sich an seinen ...