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  1. Die Stadtwerke Meckenheim haben erneut die jährliche Selbstablesung der Wasserzähler gestartet. Alle Einwohnerinnen und Einwohner sind aufgefordert, bis zum 31. Dezember den aktuellen Stand ihrer Wasserzähler zu erfassen und elektronisch an die Stadtwerke zu übermitteln. Die Eingabe kann direkt über die Website www.meckenheim.de erfolgen, indem man dem Pfad „Die Stadtwerke informieren ...

  2. Dezember (ggf. mit der Meldung der Zählerstände der Wasseruhren) an die Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft Monheim zurückzugeben, gerne auch per Fax (09091/9091-44) oder E-Mail (steueramt@vg-monheim.de). Formblatt zur Meldung von Änderungen am Tierbestand bei Anwendung der Ermäßigung nach Großvieheinheiten (GVE) (25,7 KB)

  3. unter www.meckenheim.de. B ürgermeister Bürgersprechstunde des Bürgermeisters Anmeldung unter (02225) 917 297 E-Mail: marion.luebbehuesen@meckenheim.de Nächster Termin: 12. Dezember, 16.30 Uhr-18 Uhr F amilienlotsin Hanna Esser, (02225) 917 289 E-Mail: hanna.esser@meckenheim.de T elefonseelsorge (0800) 1110111 und (0800) 1110222

  4. 26. Nov. 2021 · Wasserzählerstand übermitteln: Ab sofort auch ganz einfach online möglich - alle Infos:...

  5. www.rsag.de, 02241 - 306 306 Ansprechpartnerin für unsere Familien Hanna Esser, Familienlotsin 917289 E-Mail: hanna.esser@ meckenheim.de M osaik-Kulturhaus Meckenheim Siebengebirgsring 2, 708 97 53 Öffnungszeiten Kindertreff (6-13 Jahre): Dienstag und Freitag: 15.00 Uhr - 18.00 Uhr Donnerstag 16.00 Uhr – 18.00 Uhr verschiedene Angebote

  6. 4. Apr. 2024 · Die Stadtwerke Meckenheim bitten darum, dass die Messeinrichtungen satzungsgemäß leicht zugänglich sind. Allgemeine Auskünfte zum Austausch der Wasserzähler erteilen bei den Stadtwerken der Stadt Meckenheim Andrea Knorr-Hesse, andrea.knorr-hesse@meckenheim.de , Tel. (02225) 917 175, Christine Schiffer, christine.schiffer@meckenheim.de , Tel. (02225) 917 508 bzw.

  7. Wasserzählerstand online melden. Bei der Ermittlung der Wasserzählerstände bittet die Gemeindeverwaltung Wehrheim um die Mithilfe der Bürger. Alle Grundstücks- und Hauseigentümer werden ab dem 05. Dezember 2023 Ablese- beziehungsweise Rücklaufkarten erhalten.