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  1. Auch die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland beinhaltete bis Ende 2000 einen Berufsunfähigkeitsschutz. Im Zuge der Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit [1] wurde er jedoch durch die Einführung einer zweistufigen Erwerbsminderungsrente abgeschafft, da das Risiko nicht rein existenzieller Natur war, sondern auch den sozialen Status sicherte.

  2. Witwenrente. Die Witwenrente ist eine Hinterbliebenenleistung an den überlebenden Ehegatten einer versicherten Person . Sie wird in Deutschland gewährt. in der gesetzlichen Rentenversicherung, siehe Rente wegen Todes. nach dem Beamtenversorgungsgesetz. in der berufsständischen Versorgung. in der gesetzlichen Unfallversicherung.

  3. Entgeltpunkte sind die zentrale Werteinheit in der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. Abs. 1 bis 3 SGB VI) in Deutschland. Sie ersetzen seit dem 1. Januar 1992 die bis dahin gebräuchlichen Werteinheiten aus den Regelungen der ...

  4. Beitragsbemessungsgrenze. Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine Rechengröße im deutschen Sozialversicherungsrecht. Sie bestimmt, bis zu welchem Betrag die beitragspflichtigen Einnahmen von gesetzlich Versicherten für die Beitragsberechnung der gesetzlichen Sozialversicherung herangezogen werden. Der Teil der Einnahmen, der die jeweilige ...

  5. Alterssicherung der Landwirte. Logo der SVLFG seit 1. Januar 2013. Die Alterssicherung der Landwirte ist die berufsständische Altersvorsorge der Landwirte in Deutschland. Sie gilt als Teil der gesetzlichen Rentenversicherung Deutschlands. Grundlage ist das Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte. Zuständige Behörden waren bis 31.

  6. Die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland betreut in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen rund 2,0 Millionen gesetzlich Versicherte und zahlt rund 1,5 Millionen Renten aus. Sie ist eine selbstverwaltete Körperschaft des öffentlichen Rechts und mit ihrem Haushaltsvolumen der größte der 14 Regionalträger [4] der Deutschen Rentenversicherung .

  7. Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) in Deutschland. Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ist eine staatliche Sozialversicherung, die überwiegend zur Altersvorsorge der Versicherten dient. Es basiert auf dem Umlageverfahren - das bedeutet, dass die Beiträge von der Rentenkasse nicht zurückgelegt oder angesammelt werden, sondern ...