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  1. „Wir Maximilian Joseph, von Gottes Gnaden König von Baiern, des heil. römischen Reichs Erzpfalzgraf, Erztruchseß, und Kurfürst. Durch die unerschütterliche Treue Unserer Unterthanen, und die vorzüglich bewiesene Anhänglichkeit der Baiern an Fürst und Vaterland, hat der baierische Staat sich zu seiner ursprünglichen Würde emporgehoben.

  2. 27. Apr. 2015 · Joseph, der einige Jahre Regimentskommandeur Straßburg war, französische Lebensart schätzt und von der Aufklärung geprägt ist. Er ernennt seinen politischen Berater, Maximilian von Montgelas ...

  3. Gemälde, Öl/ Leinwand, vor 1806. Kurfürst Maximilian IV. Joseph trägt eine dunkelblaue bayerische Uniform mit den Ordenssternen des Hubertus-Ordens und der Georgi-Ritter. Am rechten Ohrläppchen trägt er einen goldenen Ohrring. Künstler, Ersteller / Fotograf: Moriz von Kellerhoven (1758-1830) Lageort: Ingolstadt, Bayerisches Armeemuseum.

  4. Max Joseph war der zweite Sohn des Pfalzgrafen Friedrich Michael von Zweibrücken-Birkenfeld. Er trat 1799 sein Erbe in Bayern als Kurfürst Max IV. Joseph an. Unter seiner Regierung wandelte sich Bayern zu einem – nach damaligen Gesichtspunkten – modernen Staat. Max Joseph wurde am 1. Januar 1806 zum ersten bayerischen König.

  5. Das Dreiviertelfigurenbildnis zeigt König Max I. Joseph von Bayern im Kronornat. Sein Blick geht über seine linke Schulter hinaus in unbestimmte Ferne, während er sich nach rechts zu dem neben ihm stehenden Tisch wendet. Seine Rechte stützt er auf einen schlichten Tisch, dessen Tischbein eine Sphinx bildet. Der Gestus leitet zu der detailliert geschilderten Krone über, die auf einem über ...

  6. Maximilian I. bezeichnet folgende Personen: Maximilian I. (HRR) (1459–1519), Kaiser des Heiligen Römischen Reiches. Maximilian I. (Bayern) (1573–1651), Kurfürst von Bayern. Maximilian (Hohenzollern-Sigmaringen) (1636–1689), Fürst von Hohenzollern-Sigmaringen. Maximilian I. Joseph (Bayern) (1756–1825), König von Bayern, davor Herzog ...

  7. "Maximilian Joseph, von Gottes Gnaden König von Baiern. Von den hohen Regentenpflichten durchdrungen und geleitet, haben Wir Unsere bisherige Regierung mit solchen Einrichtungen bezeichnet, welche Unser fortgesetztes Bestreben, das Gesammtwohl Unserer Unterthanen zu befördern, beurkunden.